Akademie der Ärztekammer Schleswig-Holstein

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Über uns

Die Akademie kann auf eine mehr als 40-jährige Geschichte in der medizinischen Bildung zurückblicken. 1977 als Fort- und Weiterbildungseinrichtung für Ärztinnen und Ärzten gegründet zeigt sich die Akademie mittlerweile als interprofessionelle Bildungseinrichtungen mit einem ausgewogenen Portfolio an Präsenzveranstaltungen und digitalen Angeboten. Im Rahmen des innerorganisatorischen Qualitätsmanagements arbeitet die Akademie nach festen Regeln, Zuständigkeiten und Prozessen. Einige davon werden im Folgenden erläutert:

  • Für alle Veranstaltungen wird eine Lernbedarfsanalyse durchgeführt. Diese erfolgt unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften (u. a. der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein, dem Berufsbildungsgesetz, etc.) und den Vorgaben der Bundesärztekammer.
  • Die Bewertung des Lerntransfers wird grundsätzlich in Form von Tests und/oder praktischen Prüfungen bewertet und evaluiert. Unsere Lernmethoden und -materialien sind fachlich geeignet, um das Lernziel optimal zu erreichen. Die Lerninhalte und -prozesse werden regelmäßig nach den Ergebnissen überprüft und gegebenenfalls neu ausgerichtet.
  • Die Auswahl der ReferentInnen obliegt bei ärztlichen Veranstaltungen mit Fortbildungspunkten der/dem wissenschaftlichen LeiterIn und bei allen übrigen Veranstaltungen der jeweiligen operativ verantwortlichen Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bildungseinrichtung fördern die Identifikation der Referentinnen und Referenten mit der Ärztekammer Schleswig-Holstein durch eine umfassende Information der Referentinnen und Referenten über die Qualitätsziele sowie durch regelmäßig stattfindende Treffen. Damit wird der Austausch über die Lehrinhalte gewährleistet und Redundanzen vermieden.
  • Das Feedback von Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird digital erhoben und dient der kontinuierlichen Verbesserung der Veranstaltungen. Durch diese Maßnahme wird sichergestellt, dass mögliche Mängel festgestellt werden und angemessene Maßnahmen eingeleitet werden können.
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