Ein volles Wartezimmer, das Telefon klingelt, und der nächste Patient wartet bereits auf seine Blutabnahme: mittendrin die Medizinische Fachangestellte (MFA). Sie sorgt für einen reibungslosen Praxisablauf, eine optimale Patientenbetreuung und unterstützt den Arzt bei der Behandlung. Kurzum: Ohne MFA läuft in deutschen Arztpraxen wenig. Doch wie sieht es derzeit mit der tariflichen Bezahlung in Arztpraxen aus?
Seit Anfang 2025 gilt der neue Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte im ambulanten Bereich. Er bringt mit einem Plus von 3,8 Prozent beim Bruttogehalt merkliche Verbesserungen, was bei einem fast leergefegten Markt für Praxispersonal als Anreiz dringend notwendig ist. Aktuell bewegt sich der MFA-Stundenlohn zwischen 16,79 und 28,26 Euro. Diese Bandbreite ergibt sich aus den Berufsjahren und den durch Fort- und Weiterbildungen erworbenen Qualifikationen.

Erhöhung in zwei Schritten
Nach der Ausbildung startet eine MFA in Vollzeit nun mit einem monatlichen Mindestgehalt von 2.803,95 Euro – das sind 104 Euro mehr als zuvor. In der Stufe 4 mit mehr als 13 Jahren Berufserfahrung sind es dann 2.959,73 Euro in der Tätigkeitsgruppe 1 und 4.202,82 Euro in der Tätigkeitsgruppe 6. Die Erfahrung und Expertise von Beschäftigten mit mehr als 29 Jahren Berufserfahrung wird mit einem Spitzengehalt von 3.323,20 bis 4.718,94 Euro honoriert.
Eine weitere Gehaltserhöhung um durchschnittlich 3,4 Prozent für alle Berufsjahrstufen folgt 2026. Um bei den Einstiegsgehältern mit anderen Gesundheitsfachberufen konkurrenzfähig zu bleiben, werden die Berufsjahrstufen 1 bis 4 etwas stärker angehoben als die höheren Berufsjahrstufen. Außerdem wird eine zusätzliche Stufe für die Berufsjahre 29 bis 32 eingeführt. Das meiste Geld erhalten dann MFA, die 33 und und länger im Job sind. Sie verdienen zwischen 3.447,73 und 4.895,78 Euro.
Die aktuellen Gehaltstabellen sind auch online abrufbar hier abrufbar. Und auf dieser Website kann man den eigenen Stundenlohn oder das Teilzeitgehalt ausrechnen.
Auch Azubis verdienen mehr
Ebenfalls besser gestellt werden die Azubis. Sie erhalten nun im ersten Ausbildungsjahr 1.000, im zweiten 1.100 und im dritten 1.200 Euro. Ab Januar 2026 gibt es jeweils 50 Euro mehr, so dass die Ausbildungsvergütungen dann 1.050, 1.150 und 1.250 Euro betragen.
Mehr Urlaub
Neben dem Gehalt wurde auch der Urlaub aufgestockt. Denn wie heißt es so schön? Geld allein macht nicht glücklich. Und so dürfen sich die MFA auch über einen zusätzlichen Urlaubstag freuen. Wer von Montag bis Freitag arbeitet, hat Anspruch auf 29 Urlaubstage. Wer 55 Jahre oder älter ist, kommt mit 31 Urlaubstagen sogar auf über sechs Wochen Urlaub. Wird auch samstags gearbeitet, erhöht sich die Zahl der Urlaubstage entsprechend. Dazu wurde die Urlaubsregelung im Manteltarifvertrag geändert. Dieser regelt auch wichtige Fragen wie Arbeitszeiten, Sonderzahlungen und Kündigungsfristen. Die wichtigsten Fragen zum Manteltarifvertrag können hier online nachgelesen werden.

Mehr Geld durch Fortbildungen
Da der Tarifvertrag neben den Berufsjahren abgeschlossene Weiterbildungen honoriert, können MFA ihr Einkommen langfristig spürbar steigern. Entwicklungsmöglichkeiten mit mehr Verantwortung bieten zum Beispiel folgende Fortbildungen:
- VERAH (Versorgungsassistent/in in der Hausarztpraxis): VERAHs übernehmen delegierbare Aufgaben wie Hausbesuche, Wundversorgung und Blutdruckkontrolle. Voraussetzung ist eine abgeschlossene MFA-Ausbildung oder ein anderer medizinischer Fachberuf.
- EVA (Entlastende Versorgungsassistenz in der Hausarztpraxis): EVAs übernehmen delegierbare Leistungen in der ambulanten Praxis, wie Case-Management, Besuchsmanagement, Wundversorgung, Präventionsmanagement und Telemedizin. Voraussetzung ist ein MFA-Abschluss und mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einer hausärztlichen Praxis oder fachärztlichen Praxis.
- NÄPA (Nicht-ärztliche Praxisassistent/in): NÄPAs übernehmen ärztlich delegierte Aufgaben, insbesondere Hausbesuche, und unterstützen so die Sicherstellung der ambulanten Versorgung. Voraussetzungen sind der MFA-Abschluss mit mindestens drei Jahren Berufs- und Hausbesuchserfahrung.
Die Inhalte überschneiden sich teilweise, und bereits erworbene Qualifikationen können auf andere Fortbildungen angerechnet werden. Sind Sie zum Beispiel bereits eine VERAH? Dann können Sie bei der Akademie des Deutschen Ärzteverlags zusätzlich das EVA-Zertifikat erlangen.
Tarifvertrag nicht automatisch bindend
Der aktuelle Tarifvertrag gilt bis Ende 2026, dann verhandeln die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) und der Verband medizinischer Fachberufe (vmf) erneut. Der Vertrag gilt nicht automatisch für alle MFA und niedergelassenen Ärzte. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer der Gewerkschaft angehört. Konkret bedeutet dies: Der Praxisinhaber muss im AAA und die MFA im vmf sein. Diese Konstellation ist allerdings nicht sehr häufig. Häufiger dürften sich niedergelassene Ärzte im Arbeitsvertrag freiwillig an den Tarif binden oder ihn als Richtschnur nehmen.
Da Gehälter im Rahmen der grundsätzlich bestehenden Vertragsfreiheit frei verhandelt werden können, können Praxisinhaber einige ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Tarif bezahlen und andere nicht. Gut qualifizierte MFA haben in Gehaltsverhandlungen insgesamt einfach bessere Karten.

Beitrag von Lisa von Prondzinski
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