Die Sonographie, auch Ultraschall genannt, wird in Deutschland in nahezu jedem medizinischen Fach zur Diagnostik, Therapie und Vorsorge eingesetzt. Dieses bildgebende Verfahren kann schnell durchgeführt werden und ist für Patienten risikolos. Geschulte Mediziner können damit effektiv ein breites Spektrum an Auffälligkeiten und Erkrankungen abklären.
Im medizinischen Bereich wird der Begriff „Ultraschall“ als Synonym für die „Sonographie“ verwendet. Dennoch gibt es einen Unterschied: Während Ultraschall der übergeordnete Begriff für alle Anwendungen von Schallwellen über dem hörbaren Frequenzbereich von 20 kHz ist, meint die Sonographie speziell die Anwendung von Ultraschall, um organisches Gewebe zu untersuchen. Diese Unterscheidung ist nennenswert, weil Ultraschall auch außerhalb der Medizin, zum Beispiel bei industriellen Materialprüfungen, eingesetzt wird.

Wie verläuft eine Sonographie?
Die Sonographie ist eines der am häufigsten eingesetzten bildgebenden Verfahren in der Medizin. Ihr Ablauf ist relativ einfach:
Der untersuchende Arzt platziert einen sogenannten Schallkopf, der mit einem Ultraschallgerät verbunden ist, auf die mit Gel bestrichene Haut des Patienten.
Das Gel sorgt für einen perfekten Kontakt zwischen Schallkopf und Haut, damit die Ultraschallwellen optimal ins Körperinnere eindringen können.
Diese Wellen werden unterschiedlich stark von den Geweben reflektiert, und das Gerät verwandelt die zurückgeworfenen Schallwellen in ein zweidimensionales Bild.
Es zeigt in Echtzeit die Größe, Form und Struktur des untersuchten Bereichs.
Die Untersuchungsergebnisse können Ärzte sofort zur Diagnose oder Überwachung von Erkrankungen nutzen. Wie präzise letztlich die Bewertung ausfällt, hängt maßgeblich von der Expertise des Untersuchers ab: Davon, wie gut er ausgebildet ist und wie viel Ultraschall-Erfahrung er hat.
Vielfältige Einsatzbereiche
Da die Sonographie vielfältig einsetzbar ist, können Mediziner nahezu jedes Weichteilgewebe untersuchen – von den Augen über den Thorax bis hin zu Venen.
Besonders gut lässt sich damit das Abdomen untersuchen, denn innerhalb kurzer Zeit können nahezu alle Organe des Bauchraums „durchleuchtet“ werden. Dabei werden unter anderem die Bauchspeicheldrüse, Gallenblase, Leber und Milz und auch die Bauchschlagader gut dargestellt. Eine Abdomen-Sonographie dauert ungefähr 20 Minuten – exakt lässt sich das aber natürlich nicht vorhersagen.
Ein großer Vorteil der Sonographie ist ihre Unbedenklichkeit für Patienten. Die Untersuchung ist schmerzfrei und kann bei Menschen jeden Alters beliebig oft wiederholt werden. Es kommen keine schädlichen Röntgenstrahlen oder gefährlichen Kontrastmittel zum Einsatz. Deshalb ist sie auch für Schwangere und Patienten mit Kontrastmittelallergien ideal. Kontraindikationen sind keine bekannt.
Zudem ermöglichen tragbare Geräte eine Untersuchung direkt am Krankenbett, was zum Beispiel bei Hausbesuchen praktisch ist und Patienten womöglich unnötige Transporte erspart. Doch wie jede Methode hat auch die Sonographie ihre Grenzen: Luftgefüllte Organe wie Lunge oder Darm sowie Knochenstrukturen sind nur begrenzt beurteilbar.
Wer darf Ultraschall-Untersuchungen durchführen?
Um sich für die Sonographie zu qualifizieren, durchlaufen Ärzte verschiedene Schritte. In der Regel ist das Verfahren ein Teil der Facharztausbildung. Die genauen Richtzahlen dafür sind in den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern festgelegt. Ambulant tätige Vertragsärzte und -ärztinnen benötigen von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eine Genehmigung, um Ultraschall-Leistungen durchzuführen und abzurechnen. Die Voraussetzungen dafür sind in der Ultraschall-Vereinbarung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband geregelt. Basis dafür ist § 135 Absatz 2 SGB V. Im Allgemeinen erteilt die KV die Genehmigung zur Ultraschalldiagnostik unbefristet, allerdings werden ärztliche Dokumentationen stichprobenartig und die technischen Geräte regelmäßig überprüft.
Für eine KV-Genehmigung muss neben der Facharztanerkennung eine bestimmte Anzahl selbstständig durchgeführter Sonographien nachgewiesen werden. Reichen die in der Weiterbildungsordnung geforderten Untersuchungszahlen nicht aus, kann man die Befähigung durch die Teilnahme an Ultraschallkursen und einem Kolloquium bei der KV erwerben. In diesen Kursen lernt man unter anderem die Grundlagen der Geräte kennen, übt Untersuchungstechniken an Probanden und interpretiert die Bildaufnahmen. Verschiedene Institutionen, darunter die Akademie des Deutschen Ärzteverlages, bieten Ultraschallkurse an.
Zusätzlich bietet die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) verschiedenen Facharztgruppen, Abteilungen und Zentren ein mehrstufiges Zertifizierungssystem zur Qualitätssicherung an, das über den Facharztstandard hinausgeht. Qualifizierte Untersucherinnen und Untersucher können dann beispielsweise DEGUM-II-Ultraschall durchführen. Dabei handelt es sich um hochqualifizierte Sonographien, die zum Beispiel für die Beurteilung der Organe, insbesondere des Gehirns und des Herzens, eines ungeborenen Kindes besonders wichtig sind. Diese Untersuchungen macht man in der Regel zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche.

Rasante technische Entwicklung
In den letzten 20 Jahren hat sich die Ultraschalltechnik rasant entwickelt. Neueste Hochfrequenz-Ultraschallgeräte ermöglichen eine präzisere Darstellung von Gewebe und Organen als je zuvor. Dies erhöht nicht nur die diagnostische Sicherheit, sondern ermöglicht es auch, kleinste Veränderungen im Körper zu erkennen. Mehr und mehr wird auch künstliche Intelligenz die Auswertung der Bilddaten unterstützen. Ihr sachgerechter Einsatz erfordert ebenfalls Expertise. Regelmäßige Weiterbildung kann dies sicherstellen.
Beitrag von Lisa von Prondzinski
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