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IGeL richtig abrechnen

Sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen, abgekürzt als IGeL bekannt, müssen gesetzliche Versicherte in der Regel selbst bezahlen. Diese Privatzahlungen können für Arztpraxen wirtschaftlich interessant sein. Um Honorarverluste zu vermeiden, ist eine rechtskonforme Rechnung nach den Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wichtig.

Welche Behandlungen und Therapien von den Krankenkassen bezahlt werden, entscheidet grundsätzlich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).

Voraussetzung ist: Die Leistung muss medizinisch sinnvoll sein. Leistungen, die der G-BA als Kassenleistung ablehnt oder über die er noch nicht entschieden hat, werden oft als IGeL angeboten. Einige IGeL können also durchaus medizinisch sinnvoll sein, müssen aber selbst bezahlt werden, weil es dazu zum Beispiel (noch) keine wissenschaftlich aussagekräftigen Studien zum medizinischen Nutzen und zu möglichen Risiken gibt.

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Riesiger IgeL-Markt

Insgesamt ist das IGeL-Angebot riesig und ständig in Bewegung. Laserbehandlung, Stoßwellentherapie, Ultraschall – immer wieder kommen neue Untersuchungs- und Therapieverfahren hinzu, andere wiederum geraten in Vergessenheit. Den größten Teil bilden Angebote, die auf Prävention, Diagnose und Behandlung von Erkrankungen abzielen. Nach Angaben des Medizinischen Dienstes Bund entscheiden sich Patienten und Patientinnen mit am häufigsten für:

  • Ultraschall (transvaginal) der Gebärmutter und/oder der Eierstöcke
  • PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs
  • Blutbild zur Gesundheitsvorsorge
  • Netzhautuntersuchung mit Laser zur Glaukom-Früherkennung

Privat gezahlt werden auch Serviceleistungen wie Beratungen und Impfungen vor Fernreisen, Sport-Checks oder kosmetische Eingriffe wie das Entfernen von Tattoos. Nach Angaben des IGeL-Reports 2024 des Medizinischen Dienstes Bund liegt der jährliche IGeL-Umsatz bei mindestens 2,4 Milliarden Euro.

IGeL-Markt ständig in Bewegung

Möchten Ärzte ihren Patienten IGeL anbieten, müssen sie einiges beachten. So darf der Verkauf nicht zwischen Tür und Angel stattfinden. Vielmehr muss ein Arzt-Patienten-Gespräch genau klären, was und ob überhaupt eine – oder auch mehrere – IGeL für einen Patienten infrage kommen. Dabei werden Nutzen, Kosten und Risiken besprochen. Doch Verbraucherschützer kritisieren immer wieder, dass manche Ärzte beim „Igeln“ mehr ihre finanziellen Interessen statt die ihrer Patienten im Blick haben. Was Ärzte beim Igeln beachten müssen, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einer IGeL-Checkliste zusammengestellt.

Spielraum bei Preisgestaltung

Entscheidet sich ein Patient für eine Selbstzahlerleistung, wird ein schriftlicher Behandlungsvertrag geschlossen, mit Auflistung der genauen Leistung und allen anfallenden Kosten. Er erhält einen Kostenvoranschlag und eine GOÄ-konforme Rechnung.

Bei der Preisgestaltung haben Ärzte einen gewissen Spielraum. Grundsätzlich hängt die Vergütung vom Aufwand und von der jeweiligen Ziffer der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) ab. Üblicherweise wird der einfache bis 2,3-fache Gebührensatz veranschlagt. Zur Berechnung des 2,3-fachen Satzes für eine durchschnittlich aufwendige Behandlung wird der einfache Gebührensatz mit 2,3 multipliziert. So kostet eine Akupunktur zur Behandlung von Schmerzen von mehr als 20 Minuten laut Ziffer 269a der Gebührenordnung beim einfachen Satz 20,40 Euro und beim 2,3-fachen Satz 46,92 Euro. Zulässig ist auch eine Berechnung mit dem 3,5-fachen Höchstsatz, der dann jedoch begründet werden muss.

Ist eine Behandlungsmethode gar nicht in der GOÄ gelistet, weil sie zum Beispiel neu ist, kann der Arzt eine vergleichbare Abrechnungsziffer, die sogenannte Analog-Ziffer, abrechnen. So hat er auch darüber er einen gewissen Einfluss auf den Preis.

Nahaufnahme eines blauen Buches mit Stethoskop über die Gebührenordnung deutscher Ärzte (Goa)
Quelle: /Ralf, stock.adobe.com

Abrechnung intern statt extern

Für die Abrechnungsprozesse können Praxisinhaber externe Abrechnungsbüros beauftragen oder diese Aufgabe dem eigenen Personal übertragen. Letzteres kann insbesondere für größere Praxen oder Medizinische Versorgungszentren interessant sein. Dort übernimmt eine zur Abrechnungsmanagerin weitergebildete Medizinische Fachangestellte (MFA) die Abrechnung, die Überwachung der Geldeingänge und gegebenenfalls den Versand von Zahlungserinnerungen und Mahnungen. Sie kommuniziert auch mit den zuständigen Stellen der Kassenärztlichen Vereinigung und den privaten Krankenversicherungen.

Die Grundlagen der vertragsärztlichen Abrechnung können MFA beispielsweise in einem Webinar der Akademie des Deutschen Ärzteverlages erlernen. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer  Kurse auf dem Markt, die vermitteln, worauf es bei der Abrechnung von Leistungen für gesetzlich Versicherte und Privatpatienten ankommt. Die Teilnehmenden lernen unter anderem wichtige Inhalte des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) und die vielfältigen Regelungen der GOÄ kennen.

Fortbildung für MFA zur Abrechnungsmanagerin

In der Regel findet die Weiterbildung zur Abrechnungsmanagerin berufsbegleitend in Fernlerngängen, Online-Kursen oder Präsenzveranstaltungen an Wochenenden statt. Meist steht  am Ende eine kleine Abschlussprüfung an. Da es kein einheitliches Curriculum gibt, variieren Stundenumfang und Preise. So kostet ein sechstägiger Online-Lehrgang mit IHK-Zertifikat rund 1.800 Euro, bei anderen Anbietern ist ein Wochenendkurs schon für 400 Euro zu haben.

Mit einer Fortbildung zur Abrechnungsmanagerin erweitern MFA nicht nur ihre Kompetenzen, sie sind am Ende des Monats auch finanziell besser gestellt. So wird eine ausgebildete Abrechnungsmanagerin im Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte häufig in die Tätigkeitsgruppe IV eingruppiert.

Beitrag von Lisa von Prondzinski

Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir zumeist das generische Maskulinum. Gemeint sind selbstverständlich stets Personen jedweden Geschlechts.

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