Damit Ärzte Leistungen der Röntgendiagnostik und -therapie rechtmäßig abrechnen können, müssen sie über Fachkunde im Strahlenschutz verfügen. Doch in der Hektik des Alltags kann es schon mal passieren, dass man die Aktualisierung des eigenen Fachkundenachweises versäumt.

Fachkunde im Strahlenschutz soll Patienten und Personal schützen und Risiken effektiv minimieren. Für alle, die mit Röntgenstrahlen arbeiten, ist es also wichtig, immer auf dem neuesten Stand zu sein. Denn mit besseren CT-Geräten, neuartigen Möglichkeiten zur Bildrekonstruktion und umfassenderer Diagnostik können auch verschiedenste Krankheiten einfacher erkannt und ihr Verlauf genauer beobachtet werden.
Fachkunde und Kenntnisse
Doch welche Mediziner benötigen überhaupt Fachkunde im Strahlenschutz? Kurz gesagt alle, die selbstständig Röntgenstrahlen bei Patienten anwenden, eine Röntgeneinrichtung betreiben oder die rechtfertigende Indikation zum Röntgen stellen. Also nicht der Hausarzt, der einen Patienten in die Radiologie überweist, sondern der Radiologe, der die Untersuchung schließlich anordnet und durchführt. Aber auch Ärzte, die zum Beispiel im Bereitschaftsdienst eine radiologische Untersuchung anordnen wollen, ohne dass ein fachkundiger Kollege anwesend ist, müssen über eigene Fachkunde verfügen. Wenn Ärzte jedoch unter Aufsicht eines fachkundigen Radiologen arbeiten, brauchen sie lediglich eine praktische Unterweisung und Kenntnisse im Strahlenschutz. Solche Kenntnisse können übrigens auch Kollegen und Kolleginnen aus anderen medizinischen Berufsfeldern erwerben, zum Beispiel Medizinische Fachangestellte.
Der Weg zur Fachkunde
Wie umfangreich die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz letztlich ist, hängt davon ab, welche Tätigkeiten ein Mediziner im Bereich der Röntgendiagnostik, Strahlentherapie und Nuklearmedizin durchführt, anfordert oder befundet. Die Vorgehensweise zum Erwerb der Fachkunde ist in der Strahlenschutzverordnung (§ 47 StrlSchV) festgelegt. Um die entsprechende Bescheinigung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Kurse absolvieren
Es gibt spezielle Kurse, in denen man sich das nötige Wissen aneignet und eine Prüfung macht. Zuerst muss ein Kenntniskurs im Strahlenschutz belegt werden, danach ein Grundkurs und zum Schluss ein oder mehrere Spezialkurse. Ähnliche Regeln für die Grundkurse gelten in der Röntgendiagnostik, Strahlentherapie und Nuklearmedizin. Der Grundkurs dauert mindestens 24 Stunden. In den Spezialkursen mit ähnlicher Stundenzahl können Ärzte dann die für sie relevanten Themen belegen. Wenn es um radiologische Untersuchungen geht, braucht man zum Beispiel spezielles Wissen in der Computertomografie, für Strahlentherapeuten ist ein Spezialkurs in der Brachytherapie das Richtige.
- Sachkunde
Es müssen mehrere Jahre praktische Erfahrung mit einer Mindestzahl an dokumentierten Untersuchungen und Behandlungen nachgewiesen werden (Sachkundezeugnis). Diese müssen unter Aufsicht eines Kollegen in einer Klinik oder Praxis gemacht worden sein. Für die Anwendung von radioaktiven Stoffen am Menschen sind unter anderem mindestens 36 Monate Sachkunde bei Diagnostik und Therapie Pflicht.
- Antragstellung: Der letzte Schritt für den Erwerb der Fachkunde ist die Antragstellung. Wer genügend Kurse erfolgreich abgeschlossen hat und genug praktische Erfahrung vorweisen kann, beantragt die Fachkundebescheinigung bei der zuständigen Landesärztekammer. In der Röntgendiagnostik ist das in der Regel nur eine Formsache. Bei der Strahlentherapie und Nuklearmedizin gibt es zusätzlich ein Fachkundegespräch.
Aktualisierung alle fünf Jahre
Da sich die Technik weiterentwickelt, neue Geräte, Verfahren und Sicherheitsstandards dazukommen, muss die Fachkunde alle fünf Jahre in einem Aktualisierungskurs (§ 48 StrlSchV) aufgefrischt werden. Das Gleiche gilt für Kenntnisse im Strahlenschutz. Die Aktualisierungskurse dauern etwa acht Stunden und müssen den aktuell gültigen Fachkunderichtlinien (3.1.1.3) entsprechen.
Ein Fachkundeschein ist auf den Tag genau fünf Jahre gültig. Wurde er zum Beispiel am 20.01.2022 ausgestellt, ist er am 20.01.2027 abgelaufen. Ist die Frist überschritten, muss man sich umgehend bei der zuständigen Ärztekammer melden. Dort wird individuell geklärt, wie es weitergeht. Möglicherweise muss nur der Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde nachgeholt oder es müssen die entsprechenden Spezialkurse neu nachgewiesen werden. Wer den Termin für die Aktualisierung frühzeitig im Auge behält und den entsprechenden Kurs bucht, ist auf der sicheren Seite.
Das Kursangebot für Kenntnis-, Fachkunde- und Aktualisierungskurse im Strahlenschutz ist groß. Dabei gibt es verschiedene Formate, zum Beispiel Präsenz-Kurse, Online-Kurse und Blended-Learning-Kurse. Diese Kurse werden von verschiedenen Institutionen wie der Akademie des Deutschen Ärzteverlages angeboten.
Beitrag von Lisa von Prondzinski
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