Webinar – Augenheilkundlich-technische Assistenz
2.199,00 €
inkl. 0 % MwSt.
Teilnehmergebühren | |
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Praxisinhaber Nichtmitglied der Akademie für medizinische Fortbildung | EUR 2199,00 € |
Praxisinhaber Mitglied der Akademie für medizinische Fortbildung | EUR 1899,00 € |
Arbeitslos/Elternzeit | EUR 1619,00 € |
* Im Anmeldeverfahren wird der/die Mitgliedsstatus/Elternzeit/Arbeitslosigkeit geprüft und berücksichtigt.
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat in 2012 für Medizinische Fachangestellte die Spezialisierungsqualifikation “Augenheilkundlich-technische Assistenz” eingeführt. Auf der Grundlage des 120-stündigen Fortbildungscurriculums der Bundesärztekammer kann diese Spezialisierungsqualifikation erworben werden.
Die curriculäre Fortbildung “Augenheilkundlich-technische Assistenz” zielt auf Vertiefung und Erweiterung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten von Medizinischen Fachangestellten im Bereich der Augenheilkunde über die in der Ausbildung vorgesehenen Ziele und Inhalte hinaus.
Die Medizinische Fachangestellte soll durch das Curriculum befähigt werden, den Arzt/die Ärztin im Bereich der Patientenvorbereitung, der Patientenmotivation und -kommunikation sowie in Diagnostik und Therapie wichtiger ophthalmologischer Krankheitsbilder qualifiziert zu unterstützen. Dazu gehört, dass sie bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von diagnostischen Maßnahmen und Messungen fach- und situationsgerecht mitwirkt und in diesem Zusammenhang delegierbare Leistungen übernimmt.
Neben dem fachlichen Teil dienen Praktika in mindestens zwei Einrichtungen der augenärztlichen Versorgung der Anwendung des Gelernten.
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe stellt den Teilnehmern/innen nach erfolgreichem Abschluss des Curriculums ein Kammerzertifikat “Augenheilkundlich-technische Assistenz” aus.
Auf Initiative des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands e. V. – Landesverband Westfalen hat die Ärztekammer Westfalen-Lippe in enger Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe in Kürze eine “Entlastende Versorgungsassistentin (EVA) in der Augenheilkunde” eingeführt. Die Spezialisierungsqualifikation “Augenheilkundlich-technische Assistenz” ist ein in vollem Umfang anrechnungsfähiges Modul hierfür.
Modul 1 (8 UE):
Kommunkikation und Gesprächsführung
(siehe “zusätzliche Nachweise”)
Modul 2 (8 UE):
Wahrnehmung und Motivation
(siehe “zusätzliche Nachweise”)
Modul 3 (10 Unterrichtsstunden):
Grundlagen der Augenheilkunde
Modul 4 (30 Unterrichtsstunden):
Medizinische und technische Grundlagen der apparativen Untersuchungen; Durchführung delegierbarer ärztlicher Leistungen
Praktika (praktische Übungen) (30 Unterrichtsstunden):
Besuch in mindestens 2 Einrichtungen der augenärztlichen Versorgung
Modul 5 (20 Unterrichtsstunden):
Grundlagen der Refraktion, Anpassung von Kontaktlinsen und vergrößernden Sehhilfen
Modul 6 (6 Unterrichtsstunden):
Ophthalmologische Notfälle
Modul 7 (8 Unterrichtsstunden):
Praxisorganisation und Abrechnung in der Augenheilkunde
insgesamt 120 Unterrichtsstunden (Modul 1-7)
Von | Bis | Ort |
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21.09.2024 - 09:00 Uhr | 21.09.2024 - 18:00 Uhr | |
24.09.2024 - 09:00 Uhr | 24.09.2024 - 15:30 Uhr | |
25.09.2024 - 09:00 Uhr | 25.09.2024 - 16:03 Uhr | |
26.09.2024 - 09:00 Uhr | 26.09.2024 - 16:03 Uhr | |
27.09.2024 - 09:00 Uhr | 27.09.2024 - 15:03 Uhr | |
28.09.2024 - 09:00 Uhr | 28.09.2024 - 18:00 Uhr | |
26.10.2024 - 09:00 Uhr | 26.10.2024 - 16:15 Uhr | |
09.11.2024 - 09:00 Uhr | 09.11.2024 - 18:00 Uhr | |
23.11.2024 - 09:00 Uhr | 23.11.2024 - 14:45 Uhr |
0251 929 2225
gerbaulet@aekwl.de
Die Module 1 Kommunikation und Gesprächsführung (8 UE) und 2 Wahrnehmung und Motivation (8 UE) müssen gesondert nachgewiesen werden und sind nicht Bestandteil dieses Fortbildungskurses. Einmal erworben, können diese Module auch als Nachweis für andere Fort-bildungscurricula der Bundesärztekammer sowie der Ärztekammer Westfalen-Lippe angerechnet werden.
Die Fortbildungsveranstaltung ist vollständig anrechnungsfähig ein anrechnungsfähiges Modul für den medizinischen Wahlteil im Rahmen der beruflichen Aufstiegsqualifizierung „Fachwirt_in für ambulante medizinische Versorgung“.
Die Fortbildungsveranstaltung ist in vollem Umfang auf die Spezialisierungsqualifikation „Entlastende Versorgungsassistentin" (EVA) bzw. "Nichtärztliche Praxisassistentin" (NäPa) für MFA in ophthalmologischen Praxen/ Einrichtigungen gemäß Delegationsvereinbarung anrechen-bar.