VERAH – EVA Anerkennung – Sie sind VERAH und möchten EVA werden?
160,00 €
inkl. 0 % MwSt.
Was muss ein/e VERAH® tun, um Entlastende/r Versorgungsassistent/in (=Nicht-ärztliche/r Praxisassistent/in) zu werden?
Gemäß der Vereinbarung zwischen der Bundesärztekammer und dem Deutschen Hausärzteverband/Institut für hausärztliche Fortbildung (IhF) gelten bestimmte Bedingungen für die Zulassung und Anerkennung der VERAH auf die EVA.
Prozedere der Antragsstellung
Sollten Sie die Bedingungen erfüllen, sind folgende Unterlagen bei der Nordrheinischen Akademie mit der Anmeldung einzureichen:
1) Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung (Urkunde in Kopie)
2) Nachweis der VERAH®-Qualifikation (Urkunde in Kopie)
3) Nachweis der Dauer der Berufstätigkeit nach der Ausbildung (Bescheinigung der/s Arbeitgeber/s, mindestens 3 Jahre in einer hausärztlichen Praxis)
4) Teilnahmenachweise der Theoriestunden im Rahmen der VERAHplus-Kursen oder EVA-Module im erforderlichen Umfang (in Kopie)
5) Nachweis der Hausbesuche im erforderlichen Umfang mittels beigefügten Formulars
6) Eine gültige private E-Mail-Adresse (zwingende Voraussetzung zur Absolvierung der Lernerfolgskontrolle!)
Ergänzungsprüfung und Abschluss:
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden Sie schriftlich (per E-Mail) zur Ergänzungsprüfung eingeladen. Sie erhalten Ihre Zugangsdaten für die elektronische Lernplattform. Über diese Lernplattform wird Ihre Prüfung (Multiple-Choice-Aufgaben) via Internet online abgehalten.
Nach bestandener Prüfung und nach Eingang der erhobenen Prüfungs- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 160,00 wird Ihnen das Zertifikat „Entlastende/r Versorgungsassistent/in – EVA“ (=Nicht-ärztliche/r Praxisassistent/in) der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, postalisch zugestellt.
Von | Bis | Ort |
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01.01.2025 - 09:00 Uhr | 01.01.2025 - 18:00 Uhr | Online |
31.12.2025 - 09:00 Uhr | 31.12.2025 - 23:59 Uhr | Online |
0211 4302-2801
anja.hennecke@aekno.de