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Sozialmedizin Kursteil 4 – Modul VII und VIII – Zusatz-Weiterbildung

535,00 

Teilnehmergebühren
Arbeitslos/Elternzeit EUR 535,00 €
Mitglied der Akademie EUR 535,00 €
Nichtmitglied der Akademie EUR 535,00 €

* Im Anmeldeverfahren wird der/die Mitgliedsstatus/Elternzeit/Arbeitslosigkeit geprüft und berücksichtigt.

verfügbar
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Module VII – VIII zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“ gemäß Weiterbildungsordnung der ÄKWL vom 01.07.2020

Spezifische Kursinhalte 
Sozialmedizin (160 UE)

Kursteil 4 – Modul VII und VIII

Inhalte

  • Trägerspezifische und –übergreifende Begutachtung
  • Beurteilungskriterien bei ausgewählten Krankheitsgruppen
Die Kursteile 1-4 kombinieren das Lernen in physischer- und virtueller Präsenz mit je einem Exkursionstag und 8 UE eLearning-Anteil.

Wissenschaftliches Leitungsteam:

Organisatorische Leitung:
Elisabeth Borg, Leiterin Ressort Fortbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Münster
Christoph Ellers, B.A., Stv. Leiter Ressort Fortbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Münster

Veranstaltungsort/e
Münster
Geplanter Veranstaltungsbeginn
10.03.2025 - 09:00 Uhr
Geplantes Veranstaltungsende
21.03.2025 - 16:15 Uhr
Dauer
80 UE
Terminplan
Von Bis Ort
10.03.2025 - 09:00 Uhr 10.03.2025 - 16:15 Uhr Münster
11.03.2025 - 09:00 Uhr 11.03.2025 - 16:15 Uhr Münster
12.03.2025 - 09:00 Uhr 12.03.2025 - 16:15 Uhr Münster
13.03.2025 - 09:00 Uhr 13.03.2025 - 16:15 Uhr Münster
14.03.2025 - 09:00 Uhr 14.03.2025 - 16:45 Uhr Münster
17.03.2025 - 09:00 Uhr 17.03.2025 - 16:15 Uhr Münster
18.03.2025 - 09:00 Uhr 18.03.2025 - 16:15 Uhr Münster
19.03.2025 - 09:00 Uhr 19.03.2025 - 16:15 Uhr Münster
20.03.2025 - 09:00 Uhr 20.03.2025 - 16:15 Uhr Münster
21.03.2025 - 09:00 Uhr 21.03.2025 - 16:15 Uhr Münster
Fortbildungspunkte
96 CME-Punkte
Fortbildungskategorie
K – Blended-Learning-Fortbildungsmaßnahmen
Format
Blended-Learning
Kategorie
Weiterbildungskurse
Anbieter
Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
Zielgruppe
Ärztinnen & Ärzte
Ansprechpartner
Astrid Gronau
0251 929 2201
astrid.gronau@aekwl.de
Mindestanforderungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Sozialmedizin gemäß § 11 MWBO
Facharztanerkennung
  • 160 Stunden Kurs-Weiterbildung in Sozialmedi-zin/Rehabilitationswesen (ehemals Grundkurs) gemäß § 11 WBO
  • 160 Stunden Kurs-Weiterbildung Sozialmedizin (ehemals Aufbaukurs) gemäß § 11 WBO zusätzlich
  • Sozialmedizin gemäß Weiterbildungsinhalten unter Befugnis
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Bewertung von Art und Umfang gesundheitlicher Störungen und deren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und die Teilhabe an Lebensbereichen unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Krankheit, Gesundheit, Individuum und Gesellschaft sowie deren Einordnung in die Rahmenbedingungen der sozialen Sicherungssysteme und die diesbezügliche Beratung der Sozialleistungsträger.

Hinweis:
Der Besuch von einzelnen Kursteilen ist grundsätzlich möglich und frei kombinierbar, wobei für die Anerkennung des erfolgreichen Abschlusses alle acht Module des Weiterbildungskurses absolviert werden müssen.
Keine Angabe
Sozialmedizin Kursteil 4 - Modul VII und VIII - Zusatz-Weiterbildung
535,00