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Sachverständigen-Symposium – Begutachtung im Sozialrecht

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Teilnehmergebühren
die Teilnahme ist kostenfrei EUR 0,00 €

* Im Anmeldeverfahren wird der/die Mitgliedsstatus/Elternzeit/Arbeitslosigkeit geprüft und berücksichtigt.

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Gutachterinnen und Gutachter müssen die ihnen gestellten Fragen sachgerecht beantworten. Das Gericht muss die richtigen Fragen stellen. Beides ist nicht immer leicht. Kommunikation ist der Weg, der zu den richtigen Antworten auf die richtigen Fragen führt. Das Sachverständigen-Symposium soll einerseits Forum für diese Kommunikation sein und zum anderen weitere Ärztinnen und Ärzte für das Gutachtenwesen begeistern. Zugleich sollen die besonderen Fallgestaltungen in den medizinisch einschlägigen Rechtsgebieten aufgezeigt werden.

Das Sozialgericht Detmold ist für die sozialgerichtlichen Streitigkeiten aus dem gesamten Regierungsbezirk Detmold mit seinen circa zwei Millionen Einwohnern zuständig und schließt etwa 6.000 Verfahren pro Jahr ab. Über die Hälfte der Verfahren ist – auch – medizinisch geprägt. Exemplarisch sind die Sozialversicherungszweige (Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherungsrecht) und das Schwerbehindertenrecht zu nennen. Die Bedeutung der medizinischen Gutachten und die Notwendigkeit qualitätsgesicherter Gutachten ist offensichtlich. Neben den dokumentbezogenen Qualitätsmerkmalen eines schriftlichen Gutachtens kann auch der Prozess der Begutachtung und der Gutachtenerstellung ein Merkmal der Qualitätsbetrachtung sein. Dabei steht die strikte Aufgabentrennung zwischen Gericht und Sachverständigen im Vordergrund.

14:00 Uhr Begrüßung
Uwe Wacker, Präsident des Sozialgerichts, Detmold
Grußwort
Dr. med. Johannes Albert Gehle, Präsident der ÄrztekammerWestfalen-Lippe, Münster
14:15 Uhr 
Einführung in die Sachverständigentätigkeit aus
richterlicher Sicht
Serhat Ortac, Richter am Landessozialgericht, Essen
14:45 Uhr  Die Gutachtertätigkeit aus ärztlicher Sicht
Dr. med. Tilman Oest, FA für Orthopädie und Unfallchirurgie, Oberarzt der Auguste Viktoria Klinik, Bad Oeynhausen
15:15 Uhr  Begutachtung des Post-Covid-Syndroms aus neurologischpsychiatrischer
Sicht
Univ.-Prof. Dr. med. Martin Tegenthoff, FA für Neurologie und Nervenheilkunde, ehem. Direktor der Neurologischen Klinik und Poliklinik, BG Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH, Bochum
15:45 Uhr   Diskussion
16:00 Uhr  Kaffeepause
16:15 Uhr  Austausch in Arbeitsgruppen
I. Kranken- und Rentenversicherungsrecht
Dr. Patrick Blömeke, Richter am Sozialgericht Detmold
II. Unfallversicherungsrecht und Versorgungsrecht
Anne Plückebaum, Richterin am Sozialgericht Detmold
III. Schwerbehindertenrecht
Katrin Kornfeld, Richterin am Sozialgericht Detmold
a.w.A.f.R’in
18:15 Uhr Austausch im Plenum

 

Veranstaltungsort/e
Detmold
Geplanter Veranstaltungsbeginn
08.10.2025 - 14:00 Uhr
Geplantes Veranstaltungsende
08.10.2025 - 18:15 Uhr
Dauer
4 UE
Terminplan
Von Bis Ort
08.10.2025 - 14:00 Uhr 08.10.2025 - 18:15 Uhr Detmold
Fortbildungspunkte
6 CME-Punkte
Fortbildungskategorie
C – Fortbildung mit Beteiligung jedes Teilnehmers
Format
Präsenz
Kategorie
Workshops, Kurse und Seminare
Anbieter
Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
Zielgruppe
Ärztinnen & Ärzte
Dozentinnen und Dozenten
Dr. med. Tilman Maria Oest
Prof. Dr. med. Martin Hermann Tegenthoff
Wissenschaftliche Leitung
Dr. med. Tilman Maria Oest
Ansprechpartner
Falk Schröder
0251 929 2240
falk.schroeder@aekwl.de
Bitte geben Sie bei der Anmeldung die gewünschten Arbeitsgruppen an. Benennen Sie hierzu in einer Priorisierung die 3 Gruppen im Freitextfeld des Anmeldeformulars:
I. Kranken- und Unfallversicherungsrecht
II. Schwerbehinderten- und soziales Entschädigungsrecht
III. Rentenversicherungsrecht
Die Plätze in den Arbeitsgruppen sind begrenzt und werden nach Eingang der Anmeldung vergeben.
 
Ihre Daten werden sensibel und auf Grundlage der DSGVO behandelt. Eine Weiterleitung der Anmeldedaten an das Sozialgericht Detmold durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe erfolgt nur soweit, als dies für die Bearbeitung notwendig ist.
 
Elektronische Erfassung von Fortbildungspunkten: Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren eArztausweis-light oder die Barcode-Etiketten zu allen Fortbildungsveranstaltungen mitbringen.
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