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Online-Wissenskontrolle „Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung“ – Fachgebiet Allgemeinmedizin/Innere Medizin

50,00 

Teilnehmergebühren
Arbeitslos/Elternzeit EUR 50,00 €
Nichtmitglied der Akademie EUR 50,00 €
Mitglied der Akademie EUR 50,00 €

* Im Anmeldeverfahren wird der/die Mitgliedsstatus/Elternzeit/Arbeitslosigkeit geprüft und berücksichtigt.

verfügbar
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Der § 7 Abs. 3 des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) ist zum 1. Februar 2012 in Kraft getreten. Ärztinnen und Ärzte müssen sich seit diesem Zeitpunkt für die Durchführung einer fachgebundenen genetischen Beratung entsprechend qualifizieren. 

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe bietet die Online-Wissensprüfung an, mit deren Bestehen die Qualifikation zur Durchführung der fachgebundenen genetischen Beratung erworben werden kann. Die direkte Teilnahme daran können Sie hiermit buchen.

 
Darüber hinaus ist alternativ im Rahmen der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL auch einen 6-stündiger eRefresher-Kurs zur Vorbereitung auf die Online-Wissensprüfung buchbar, die Online-Wissensprüfung ist dabei bereits inkludiert. Gerne bereiten wir Sie im Rahmen des eLearning-Refresherkurses auf die Online-Wissensprüfung vor. 
Veranstaltungsort/e
Münster
Geplanter Veranstaltungsbeginn
01.01.2025 - 09:00 Uhr
Geplantes Veranstaltungsende
31.12.2025 - 17:00 Uhr
Dauer
6 UE
Terminplan
Von Bis Ort
01.01.2025 - 09:00 Uhr 01.01.2025 - 17:00 Uhr Münster
31.12.2025 - 09:00 Uhr 31.12.2025 - 17:00 Uhr Münster
Fortbildungspunkte
12 CME-Punkte
Fortbildungskategorie
I – Online-Fortbildungsmaßnahmen
Format
E-Learning
Anbieter
Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
Fachgebiet
FA Allgemeinmedizin, FA Innere Medizin
Zielgruppe
Ärztinnen & Ärzte
Wissenschaftliche Leitung
Dr. med. Huu Phuc Nguyen
Dr. med. Sabine Hoffjan
Ansprechpartner
Falk Schröder
0251 929 2240
falk.schroeder@aekwl.de
Ärztinnen und Ärzte, die sich über die Teilnahme an der Online-Wissensprüfung qualifizieren wollen, müssen bei Teilnahme eine mindestens fünf Jahre vollumfänglich fachärztliche Tätigkeit nachweisen können (Teilzeittätigkeiten werden anteilig anerkannt). Ärztinnen und Ärzte, die weniger als fünf Jahre fachärztlich tätig sind, können sich über eine 72-stündige Fortbildungsmaßnahme qualifizieren.
 

Um die Qualifikation vollständig zu erlangen, ist gem. Richtlinie der Gendiagnostikkommission (GEKO) auch der Nachweis über einen „praktisch-kommunikativen Teil“ erforderlich. Hierzu heißt es in der dieser E-Mail anhängenden Richtlinie:

Praktisch-kommunikativer Teil:

Im Rahmen der praktisch-kommunikati­ven Qualifizierungsmaßnahme sind ins­gesamt mindestens 10 praktische Übun­gen anhand von Beispielfällen zu Gesprä­chen über fachgebundene genetische Be­ratungen oder anhand genetischer Bera­tungen unter Supervision einer Fachärz­tin bzw. eines Facharztes für Humangene­tik oder einer Ärztin bzw. eines Arztes mit Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik durchzuführen.

Der Nachweis des Erwerbs der psy­chosomatischen Grundversorgung oder äquivalenter Weiterbildungs- oder Fort­bildungsinhalte kann den Nachweis prak­tischer Übungen nach VII 3.4. ersetzen.

Keine Angabe
Online-Wissenskontrolle "Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung" - Fachgebiet Allgemeinmedizin/Innere Medizin
50,00