Notfallmanagement – Erweiterte Notfallkompetenz
575,00 €
inkl. 0 % MwSt.
Teilnehmergebühren | |
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Arbeitslos/Elternzeit | EUR 435,00 € |
Praxisinhabende Mitglied der Akademie | EUR 499,00 € |
Praxisinhabende Nichtmitglied der Akademie | EUR 575,00 € |
* Im Anmeldeverfahren wird der/die Mitgliedsstatus/Elternzeit/Arbeitslosigkeit geprüft und berücksichtigt.
Um auf Notfallsituationen kompetent reagieren zu können ist es notwendig, über ausgewählte pathophysiologische Kenntnisse zu verfügen.
- Notfallsituationen
- Notfallmaßnahmen bei vaskulären Erkrankungen einleiten
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- Herzinfarkt
- Schlaganfall
- Notfallmaßnahmen bei Stoffwechselerkrankungen einleiten
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- Hypoglykämie bei Diabetes
- Diabetisches Koma
- Exsikkose
- In Notfällen bei abdominellen Erkrankungen angemessen handeln
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- Magen-Darmblutung, Magenperforation
- Ileus
- Peritonitis
- Appendizitis
- Bei traumatologischen Erkrankungen angemessen handeln
- Notfallmanagement
- Rahmenbedingungen sicherstellen und Einsatz koordinieren
- Aufgabenbereiche
- Verantwortung für Notfallmedikamente und -geräte übernehmen
- Notfallmedikamentenbestand
- Inhalt des Notfallkoffers
Von | Bis | Ort |
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22.02.2025 - 09:00 Uhr | 22.02.2025 - 16:30 Uhr | Münster |
23.02.2025 - 09:00 Uhr | 23.02.2025 - 16:30 Uhr | Münster |
0251 929 2224
sandra.waldhoff@aekwl.de
Die Fortbildung ist in vollem Umfang auf die Spezialisierungsqualifikation „Entlastende Versorgungsassistenz“ (EVA) bzw. „Nichtärztliche Praxisassistentin“ (NäPa) anrechenbar.
In § 7 der Delegationsvereinbarung (Anlage8 BMV – Ä) sind die Anforderungen an die Zusatzqualifikation „Nicht-ärztliche/r Praxisassistent/in (NäPa) bzw. Entlastende Versorgungsassistenz (EVA) geregelt. § 7 Abs. 5 der Delegationsvereinbarung beinhaltet die Anforderungen an die Kenntnisse im „Notfallmanagement“.„Die Fortbildung im Notfallmanagement umfasst mindestens 20 Stunden inkl. Praktischer Übungen. Sie zielt insbesondere auf Notfälle in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen. Die Fortbildung ist alle drei Jahre zu wiederholen.“ Die Fortbildung "Notfälle in der Praxis - Cardiopulmonale Reanimation" ist mit 4 UE darauf anrechenbar.
Die Inhalte des Anhanges 2 der BGG/GUV-G 948 laut DGUV Vorschrift 1, sind berücksichtigt. ((3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von drei Jahren fortgebildet werden.)
- Bildungsscheck