(NAWL) Kindernotfälle – Intensivseminar – Theorie und praktische Übungen
559,00 €
inkl. 0 % MwSt.
Teilnehmergebühren | |
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Arbeitslos/Elternzeit | EUR 405,00 € |
Mitglied der Akademie | EUR 489,00 € |
Nichtmitglied der Akademie | EUR 559,00 € |
* Im Anmeldeverfahren wird der/die Mitgliedsstatus/Elternzeit/Arbeitslosigkeit geprüft und berücksichtigt.
Themen
- Physiologische Besonderheiten bei Kleinkindern
- Psychologische Aspekte
- Häufigkeiten stationärer Behandlungen
- Anatomie der Atemwege
- Distribution und Metabolisierung
- Alltagsnotfälle
- Fieberkrampf
- Krampfanfälle
- Verbrühung/ Verbrennung
- Kindeswohlgefährdung
- Prinzipien der Traumaversorgung
- Inzidenz und Häufigkeiten stationärer Behandlungen
- Kindliches Trauma
- Besonderheiten beim Schädelhirntrauma beim Kind
- Atemwegserkrankungen
- Viraler Krupp
- Asthma/ Status asthmaticus
- Fremdkörperaspiration
- Intubation
- Anaphylaxie
- Definition
- Epidemiologie
- Symptome
- Therapie
- Intoxikation
- Alkohol
- Medikamente
- Chemikalien
- PRAKTISCHE ÜBUNGEN IN KLEINGRUPPEN
- Airwaymanagement
- Schwierige venöse und ossäre Zugänge
- Traumamanagement
- Neugeborenen Erstversorgung
Veranstaltungsort/e
Herford
Geplanter Veranstaltungsbeginn
04.04.2025 - 09:00 Uhr
Geplantes Veranstaltungsende
04.04.2025 - 17:00 Uhr
Dauer
9 UE
Terminplan
Von | Bis | Ort |
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04.04.2025 - 09:00 Uhr | 04.04.2025 - 17:00 Uhr | Herford |
Fortbildungspunkte
13 CME-Punkte
Fortbildungskategorie
C – Fortbildung mit Beteiligung jedes Teilnehmers
Format
Präsenz
Kategorie
Notfallmedizin
Anbieter
Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
Zielgruppe
Ärztinnen & Ärzte
Ansprechpartner
Sandra Waldhoff
0251 929 2224
sandra.waldhoff@aekwl.de
0251 929 2224
sandra.waldhoff@aekwl.de
Diese Fortbildung ist als jährlicher Nachweis im Rahmen der Teilnahme an den zwischen der KVWL und den beteiligten Krankenkassen geschlossenen Vereinbarungen über ein erweitertes Präventionsangebot (U10/U11/J2) für Kinder und Jugendliche mit 13 Punkten anrechenbar.
Anrechenbar mit 13 Punkten auf die gem. § 5 Abs. 4 RettG NRW geforderte Notarztfortbildung.
Anrechenbar mit 13 Punkten auf die gem. § 5 Abs. 4 RettG NRW geforderte Notarztfortbildung.
Keine Angabe