Naturheilverfahren Fallseminar Teil II
1.265,00 €
inkl. 0 % MwSt.
Teilnehmergebühren | |
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Arbeitslos/Elternzeit | EUR 1050,00 € |
Mitglied der Akademie für medizinische Fortbildung | EUR 1150,00 € |
Nichtmitglied der Akademie für medizinische Fortbildung | EUR 1265,00 € |
* Im Anmeldeverfahren wird der/die Mitgliedsstatus/Elternzeit/Arbeitslosigkeit geprüft und berücksichtigt.
Fallseminar Teil 2 besteht aus den Modulen III und IV
Modul III – Hauptindikationsbereiche (20 UE)
Erkrankungen des Bewegungsapparates
Dermatologische, allergologische und Autoimmunerkrankungen
Neurologische Erkrankungen
Modul IV – Naturheilverfahren bei ausgewählten Patientengruppen (20 UE)
Geriatrische Erkrankungen und Beschwerden
Kinderkrankheiten
Patienten mit onkologischen Erkrankungen
Patienten mit somatoformen Störungen
Termine
Freitag/Samstag, 20./21.09.2024 – virtuelle Präsenz auf der Ilias-Lernplattform der Akademie für medizinische Fortbildung (20 UE)
Freitag/Samstag, 27./28.09.2024 – physische Präsenz in der Klinik Blankenstein (20 UE)
Von | Bis | Ort |
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20.09.2024 - 09:00 Uhr | 20.09.2024 - 19:00 Uhr | Hattingen |
21.09.2024 - 09:00 Uhr | 21.09.2024 - 19:00 Uhr | Hattingen |
27.09.2024 - 09:00 Uhr | 27.09.2024 - 19:00 Uhr | Hattingen |
28.09.2024 - 09:00 Uhr | 28.09.2024 - 19:00 Uhr | Hattingen |
0251 9292211
marcel.thiede@aekwl.de
Die Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren besteht aus der Kursweiterbildung (4 Module je 40 UE) und den Fallseminaren ( 2 Kursteile je 40 UE).
Alle Module und Fallseminarteile sind seperat im Fortbildungskatalog zu buchen.
Es wird empfohlen, mit den Fallseminaren erst nach Ableistung von mindestens
der Hälfte der Kurs-Weiterbildungzu beginnen.
Bei der Durchführung der Fallseminareist darauf zu achten, dass sich die Module über einen ausreichend langen
Zeitraum von mindestens 6 Monatenverteilen.
Mindestanforderungen für die ZWB Naturheilverfahren gemäß § 11 MWBO
Facharztanerkennung
160 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Naturheilverfahren
80 Stunden Fallseminare unter Supervision
Die Fallseminare können durch 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden.