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Klinische Transfusionsmedizin

599,00 

Teilnehmergebühren
Arbeitslos/Elternzeit EUR 489,00 €
Mitglied der Akademie EUR 539,00 €
Nichtmitglied der Akademie EUR 599,00 €

* Im Anmeldeverfahren wird der/die Mitgliedsstatus/Elternzeit/Arbeitslosigkeit geprüft und berücksichtigt.

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Jede mit der Anwendung von Blutprodukten beschäftigte Einrichtung (Krankenhäuser, Labore, Praxen) muß gemäß § 15 Transfusionsgesetz ein Qualitätssicherungssystem einrichten. Die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Gesamtnovelle 2023) spezifiziert die Anforderungen des Transfusionsgesetzes und die Anforderungen an ein  Qualitätsmanagement/ Qualitätssicherungssystem.
 
6.4.1.3.2 Transfusionsverantwortlicher
6.4.1.3.2.1 Grundsätze
Gemäß § 15 Abs. 1 S. 2 TFG haben alle Einrichtungen der Krankenversorgung, die Blutprodukte anwenden, einen Arzt als Transfusionsverantwortlichen zu bestellen, der für die transfusionsmedizinischen
 
6.4.1.3.3 Transfusionsbeauftragter
6.4.1.3.3.1 Grundsätze
Gemäß § 15 Abs. 1 S. 3 TFG haben alle Einrichtungen der Krankenversorgung, die Blutprodukte anwenden, für jede Behandlungseinheit einen Arzt als Transfusionsbeauftragten zu bestellen, der über transfusionsmedizinische Grundkenntnisse und Erfahrungen verfügt.
 
6.4.1.3.7 Leitung eines Blutdepots
Für die Leitung eines Blutdepots ist eine der unter 6.4.1.3.6 a) bis d) genannten Qualifikationen oder die Qualifikation als Facharzt mit theoretischer, von einer Ärztekammer anerkannten Fortbildung (16 Stunden, Fortbildungsinhalte zur Qualifikation als Transfusionsverantwortlicher/Transfusionsbeauftragter/Leiter Blutdepot) und eine einwöchige Hospitation in einer zur Weiterbildung für Transfusionsmedizin zugelassenen Einrichtung erforderlich.
 
 
Themen
  • Gesetzliche und regulatorische Grundlagen
  • Aufgaben und Stellung des Transfusionsverantwortlichen und der Transfusionsbeauftragten und des Leiters Blutdepot
  • Immunhämatologische Grundlagen der Therapie mit Blutprodukten
  • Immunhämatologische Diagnostik vor und nach Transfusion, Bereitstellung kompatibler Blutprodukte
  • Therapie mit Erythrozytenkonzentraten
  • Therapie mit Thrombozytenkonzentraten
  • Vorbereitung und Durchführung der Bluttransfusion
  • Patienten-individualisierte Hämotherapie (Patient-Blood-Management)
  • Notfall- und Massivtransfusion
  • Präoperative Diagnostik und Therapie von Hämostasestörungen
  • Therapie mit gerinnungsaktiven Hämotherapeutika
  • Unerwünschte Reaktionen I
  • Unterwünschte Reaktionen II
  • Dokumentations- und Unterrichtspflichten: Hämovigilanz (unerwünschte Reaktionen und Zwischenfälle)
  • Blutdepotführung und Transport von Blutprodukten
Veranstaltungsort/e
Münster
Geplanter Veranstaltungsbeginn
01.04.2025 - 09:00 Uhr
Geplantes Veranstaltungsende
01.04.2025 - 16:30 Uhr
Dauer
16 UE
Terminplan
VonBisOrt
01.04.2025 - 09:00 Uhr 01.04.2025 - 16:30 Uhr Münster
Fortbildungspunkte
24 CME-Punkte
Fortbildungskategorie
K – Blended-Learning-Fortbildungsmaßnahmen
Format
Blended-Learning
Kategorie
Curriculare Fortbildung gem. BÄK
Anbieter
Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
Fachgebiet
FA Anästhesiologie, FA Chirurgie, FA Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie, FA Laboratoriumsmedizin, FA Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, FA Öffentliches Gesundheitswesen, FA Transfusionsmedizin
Zielgruppe
Ärztinnen & Ärzte
Wissenschaftliche Leitung
Dr. med. Robert Deitenbeck
Ansprechpartner
Nina Wortmann
0251 929 2238
nina.wortmann@aekwl.de
Die Curriculare Fortbildung „Klinische Transfusionsmedizin Qualifikation als Transfusionsverantwortlicher/ Transfusionsbeauftragter/ Leiter Blutdepot“ ist auf die 40 UE umfassende Curriculare Fortbildung „Qualitätsbeauftragter Hämotherapie“ voll anrechnungsfähig. Die Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL bietet die Curriculare Fortbildung „Qualitätsbeauftragter Hämotherapie“ jährlich an. 
 
Ein Einstieg in die laufende eLearning-Phase ist jederzeit möglich. Bitte beachten Sie, dass zur Teilnahme ein Breitband-Internet-Anschluss (z. B. DSL-Leitung) notwendig ist.
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