Gewährleistung von IT-Sicherheit
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inkl. 0 % MwSt.
| Teilnehmergebühren | |
|---|---|
| Arbeitslos/Elternzeit | EUR 185,00 € |
| Mitglied der Akademie | EUR 235,00 € |
| Nichtmitglied der Akademie | EUR 285,00 € |
* Im Anmeldeverfahren wird der/die Mitgliedsstatus/Elternzeit/Arbeitslosigkeit geprüft und berücksichtigt.
Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 hat das Thema Datenschutz auch in der ambulanten Versorgung einen herausragenden Stellenwert erhalten. Mit der zunehmenden Digitalisierung in der Medizin und der umfassenden Ausstattung der Arztpraxen mit moderner IT-Infrastruktur ist der Schutz sensibler Patientendaten wichtiger denn je.
Die Richtlinie nach § 390 SGB V über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit bildet die Grundlage für die inhaltliche Auseinandersetzung in diesem praxisnahen Seminar. Im Mittelpunkt stehen Fragen wie:
- Welche konkreten Maßnahmen sichern die digitalen Daten in der Praxis?
- Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind maßgeblich?
- Welche Risiken bestehen – und wie können sie minimiert werden?
Das Seminarprogramm verfolgt einen Train-the-Trainer-Ansatz: Die Teilnehmenden werden zu Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ausgebildet, um das Wissen rund um Datenschutz und IT-Sicherheit in die Praxen zu tragen. Ziel ist es, die IT-Sicherheit in allen Praxisteams nachhaltig zu stärken und eine Sensibilisierung für den verantwortungsvollen Umgang mit Patientendaten zu fördern.
Erfahrene Datenschutz- und IT-Sicherheitsexperten aus der medizinischen Praxis vermitteln aktuelles Fachwissen, geben praxisorientierte Einblicke und beraten die Teilnehmenden im Rahmen des Workshops zu individuellen Fragestellungen.
Zur Unterstützung der qualifizierten Multiplikatorinnen und Multiplikatoren stellt die Akademie für medizinische Fortbildung im Anschluss ein niederschwelliges eLearning-Angebot bereit, mit dessen Hilfe auch das übrige Praxisteam kostengünstig sensibilisiert werden kann.
Themen:
- Datenschutz/Datensicherheit
– Datenschutzgrundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz - IT-Sicherheit BSiG (Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)
- Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung – § 390 SGB V
- KBV-Richtlinie nach § 390 SGB V über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit
Aufbau
Die Fortbildung besteht aus folgenden Elementen:
eLearning (2 Unterrichtseinheiten)
- Einführung in die Thematik – IT Sicherheit in der ambulanten Versorgung
- Anleitung zur Umsetzung der Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie
- Studium der bereitgestellten Lernmaterialien
- Entwicklung und Upload eines Fragenkataloges in Form einer „Hausarbeit“
Webinar (3 Unterrichtseinheiten)
- Strukturierte Bearbeitung und Beantwortung der von den Teilnehmenden hochgeladenen Fragen gemeinsam mit ausgewiesenen Experten
- Best-practice-Beispiele für die Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie
| Von | Bis | Ort |
|---|---|---|
| 13.03.2026 - 15:00 Uhr | 13.03.2026 - 18:30 Uhr | Lernplattform ILIAS |
0251 929 2209
lisa.ritter@aekwl.de
