Ambulantes Operieren
1.999,00 €
inkl. 0 % MwSt.
Teilnehmergebühren | |
---|---|
Arbeitslos/Elternzeit | EUR 1499,00 € |
Praxisinhabende Nichtmitglied der Akademie | EUR 1999,00 € |
VMF-Mitglied | EUR 1775,00 € |
Praxisinhabende Mitglied der Akademie | EUR 1775,00 € |
* Im Anmeldeverfahren wird der/die Mitgliedsstatus/Elternzeit/Arbeitslosigkeit geprüft und berücksichtigt.
die Rahmenvereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum ambulanten Operieren (Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren) zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung schreibt in § 4 Abs. 1 bei Eingriffen nach § 115 b SGB V für die unmittelbare Assistenz – falls keine ärztliche Assistenz erforderlich ist – mindestens eine qualifizierte Mitarbeiterin oder einen qualifizierten Mitarbeiter mit abgeschlossener Ausbildung in einem nichtärztlichen Heilberuf oder im Beruf MFA vor.
Das Musterfortbildungscurriculum „Ambulantes Operieren“ der Bundesärztekammer aus dem Jahr 1997 wurde aktualisiert und inhaltlich neu gewichtet. Insbesondere wurde das 24 UE umfas-sende Musterfortbildungscurriculum der Bundesärztekammer „Aufbereitung von Medizinprodukten in der Arztpraxis“ als verpflichtender Bestandteil festgelegt und in das Curriculum integriert.
Themen
Modul 1
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
Modul 2
Medizinische und strukturelle Grundlagen
Modul 3
Administrative Tätigkeiten
Modul 4
Infektionsprophylaxe
Modul 5
Medizinprodukte in der Anwendung
Modul 6
Umgang mit Patienten und Angehörigen
Modul 7
Patientenbeobachtung
Modul 8
Best Practice
Modul 9
Medizinprodukteaufbereitung gemäß Musterfortbildungscurriculum „Aufbereitung von Medizinprodukten in der Arztpraxis“ der Bundesärztekammer siehe Hinweins
Medizinische und strukturelle Grundlagen
Modul 3
Administrative Tätigkeiten
Modul 4
Infektionsprophylaxe
Modul 5
Medizinprodukte in der Anwendung
Modul 6
Umgang mit Patienten und Angehörigen
Modul 7
Patientenbeobachtung
Modul 8
Best Practice
Modul 9
Medizinprodukteaufbereitung gemäß Musterfortbildungscurriculum „Aufbereitung von Medizinprodukten in der Arztpraxis“ der Bundesärztekammer siehe Hinweins
Veranstaltungsort/e
Münster
Geplanter Veranstaltungsbeginn
23.11.2024 - 09:00 Uhr
Geplantes Veranstaltungsende
22.03.2025 - 18:00 Uhr
Dauer
70 UE
Terminplan
Von | Bis | Ort |
---|---|---|
23.11.2024 - 09:00 Uhr | 23.11.2024 - 18:00 Uhr | Münster |
24.11.2024 - 09:00 Uhr | 24.11.2024 - 18:00 Uhr | Münster |
18.01.2025 - 09:00 Uhr | 18.01.2025 - 18:00 Uhr | Münster |
19.01.2025 - 09:00 Uhr | 19.01.2025 - 18:00 Uhr | Münster |
08.03.2025 - 09:00 Uhr | 08.03.2025 - 18:00 Uhr | Münster |
09.03.2025 - 09:00 Uhr | 09.03.2025 - 18:00 Uhr | Münster |
22.03.2025 - 09:00 Uhr | 22.03.2025 - 18:00 Uhr | Münster |
Format
Blended-Learning
Kategorie
Fortbildungen für Medizinische Fachangestellte
Anbieter
Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
Fachgebiet
FA Chirurgie, FA Orthopädie und Unfallchirurgie, FA Orthopädie, FA Haut- und Geschlechtskrankheiten, FA Innere Medizin
Zielgruppe
Medizinisches Fachpersonal
Dozentinnen und Dozenten
Andreas Ross
Bernd Kotlarski
Christoph Kuhlmann
Ilona Rose-Kirchhain
Monika Rueb
Ulrich Frohnhoff
Dipl.-Psych. Julia Kugler
Wissenschaftliche Leitung
Ulrich Frohnhoff
Ansprechpartner
Andrea Gerbaulet
0251 929 2225
andrea.gerbaulet@aekwl.de
0251 929 2225
andrea.gerbaulet@aekwl.de
Die Fortbildungsveranstaltung ist vollständig anrechnungsfähig auf den medizinischen Wahlteil im Rahmen der beruflichen Aufstiegsqualifikation „Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung“.
Das Curriculum „Aufbereitung von Medizinprodukten in der Arztpraxis“ (24 UE) der Bundesärztekammer muss gesondert nachgewiesen werden und ist nicht Bestandteil dieses Fortbildungskurses. Die Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL bietet dieses Curriculum regelmäßig an.
Förderungsmöglichkeit:
- Bildungsscheck
Bitte beachten Sie, dass nur Bildungschecks, die vor Veranstaltungsbeginn bzw. vor Beginn einer vorgeschalteten eLearning-Phase eingereicht werden, gültig sind und anerkannt werden.
Keine Angabe