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Pflichtschulungen fürs Praxisteam

Für den Erfolg einer Arztpraxis zählt nicht nur die medizinische Expertise. Ein wesentlicher Faktor ist das Qualitätsmanagement.

Dabei spielen Pflichtschulungen des Personals, etwa zu Arbeitsschutz und Hygiene, eine wichtige Rolle. Durch regelmäßige Unterweisungen bleibt die Praxis auch gut vorbereitet auf Kontrollen.

Seit 20 Jahren sind alle vertragsärztlichen Praxen, Psychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren verpflichtet ein internes Qualitätsmanagement (QM) einzuführen und weiterzuentwickeln. Festgeschrieben ist das im § 135a des SGB V. Die Richtlinien dazu liefert der Gemeinsame Bundesausschuss. Das Qualitätsmanagement soll der Praxisleitung und dem Team dabei helfen, Arbeitsabläufe zu verbessern, Zuständigkeiten festzulegen und Risiken frühzeitig zu erkennen. Das bedeutet auch: Man muss sich immer wieder fragen, ob alles so läuft, wie es laufen sollte, damit Patientinnen und Patienten die bestmögliche Behandlung erhalten.

Regelmäßige Unterweisungen

Ein wesentlicher Baustein des Qualitätsmanagements sind verpflichtende Schulungen, die in der Regel einmal im Jahr für alle Mitarbeitenden in Präsenz oder online stattfinden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sie sich sicher und gesundheitsförderlich verhalten. Verantwortlich für die Unterweisungen sind Inhaberinnen und Inhaber der Praxen. Es kann sinnvoll sein, eine Person zur QM-Beauftragten zu ernennen, bei der dann alle Fäden zusammenlaufen. Dieser oder diese Medizinische Fachangestellte hat den Überblick darüber, wer wann geschult werden muss. Neue Praxismitarbeitende erhalten immer vor Arbeitsbeginn eine Unterweisung, Auszubildende zu Gesundheits- und Unfallgefahren sogar jedes halbe Jahr. Zu den Kernthemen der jährlichen Pflichtschulungen zählen:

  • Arbeitsschutz und Unfallverhütung
  • Brandschutz, vorbeugende Maßnahmen, Verhalten im Brandfall
  • Hygiene: Händehygiene, Desinfektion, Reinigung, Verhalten bei multiresistenten Erregern
  • Notfallmanagement:Verhalten bei Unfällen und Notfällen
  • Datenschutz und Schweigepflicht

Je nach Ausrichtung der Praxis können weitere Themen wie der Umgang mit Gefahrstoffen und Biostoffen oder mit Medizinprodukten und Arzneimitteln wichtig sein.

Verständlicherweise klingt „Pflicht“ und „muss“ eher nach Last denn nach Freude oder Gewinn. Doch tatsächlich helfen die Schulungen, bei der Arbeit Zeit zu sparen und weniger Fehler zu machen. Im Zuge dessen kann die Zusammenarbeit des Praxisteams reibungsloser und angenehmer verlaufen und es gibt weniger Arbeitsunfälle und Erkrankungen. Last but not least steigt die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten.

Hygienestandards schützen

Alle Schulungsbereiche können gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Nehmen wir das Beispiel Hygiene. Die Einhaltung aktueller Hygienestandards ist ein Muss, um Patienten und medizinisches Personal vor Infektions- und Krankheitsrisiken zu schützen. Dafür müssen sämtliche hygienerelevanten Abläufe akribisch im QM-Handbuch dokumentiert sein. Detaillierte Arbeitsanweisungen, übersichtliche Checklisten, präzise Freigabebestätigungen, sorgfältige Risikoeinstufungen und aktuelle Hygienepläne gehören dazu. Doch nur zu dokumentieren reicht nicht. Man muss auch regelmäßig überprüfen, ob alles vollständig ist und den Richtlinien entspricht.

Behördliche Praxisbegehungen

Bei den Unterweisungen kommt es darauf an, dass alle Mitarbeitenden die Inhalte nicht nur verstehen, sondern sie auch später richtig umsetzen können. Das ist nicht nur bei Arbeit wichtig, sondern auch im Falle von Praxisbegehungen. Solche Kontrollen führen Behörden regelmäßig durch, spätestens jedoch bei einer Beschwerde.

Je nach Bundesland stehen dann Mitarbeiter vom Gesundheitsamt, von der Gewerbeaufsicht, vom Amt für Arbeitsschutz oder von der Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege vor der Tür. In der Regel melden sich Prüfer vor einer Begehung an. Es bleibt also etwas Zeit, um sich auf den Termin vorzubereiten, doch nicht genug, um alle gravierenden Mängel zu beseitigen.

Es hängt vom Prüfer, von der Größe der Praxis und ihren Leistungen ab, was alles kontrolliert, inspiziert und fotografiert wird.  Dokumentationen und Räumlichkeiten gehören auf jeden Fall dazu. Etwas, was viele Ärzte und Angestellte laut des Virchow-Bundes nicht wissen: Auch die Hygiene im Wartezimmer wird gecheckt.

Dabei stehen Aspekte im Vordergrund wie: Sind die Bezüge oder Oberflächen von Stühlen und Sitzgelegenheiten desinfektionsmittelbeständig und abwischbar? Gibt es Blumentöpfe mit Erde oder mit Hydrokulturen? Und wird das Spielzeug regelmäßig desinfiziert? Außerdem werden die Medizinischen Fachangestellten zu verschiedenen Abläufen befragt. Sie müssen die Fachfragen korrekt beantworten und demonstrieren können, wie man beispielsweise die Hände richtig wäscht, Flächen reinigt und desinfiziert oder mit Medikamenten umgeht.

Strafen bei Mängeln

Mögliche Mängel halten die Prüfer im Protokoll fest und geben Fristen vor, bis wann diese behoben sein müssen. Auch die Mängelbeseitigung wird kontrolliert. Bei gravierenden Mängeln reichen die Konsequenzen von Ordnungsgeldern bis hin zu einer Einschränkung oder schlimmstenfalls einer Schließung der Praxis. Deshalb ist eine gute Vorbereitung so wichtig. Mit dem Online-Tool „Mein Praxischeck“ können Niedergelassene und ihre Praxisteams kostenlos testen, wie gut die eigene Praxis unter anderem bei den Themen Hygiene, Datenschutz und Notfallmanagement abschneidet.

Schulungen vor Jahresende

Jährliche Pflichtschulungen bietet medixum, die Akademie des Deutschen Ärzteverlages, an. Praxisteams können dabei in kompakten und übersichtlichen E-Learning-Modulen ihr Wissen im Bereich Arbeitssicherheit, Brandschutz, Datenschutz und Hygiene auf den neusten Stand bringen. Ganz bequem digital und deshalb pünktlich noch in diesem Jahr.

Beitrag von Lisa von Prondzinski

Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir zumeist das generische Maskulinum. Gemeint sind selbstverständlich stets Personen jedweden Geschlechts.

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