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Verkehrsmedizinische Begutachtung Modul V

190,00 

verfügbar
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Ziele
In dieser Fortbildung soll verkehrsmedizinischer Kompetenz bei Ärztinnen und Ärzten gesteigert werden, damit sie einerseits die Patientinnen und Patienten verantwortungsvoll in Krankheit und Alter im Hinblick auf die Mobilität begleiten und andererseits qualitativ hochstehende Gutachten im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Ansprüche erstatten können.

Fachärztinnen und Fachärzte, die Kenntnisse zur Probenentnahme im Rahmen der Chemisch-Toxikologischen-Untersuchungen erwerben möchten, können das ergänzende Modul V absolvieren.

Inhalt
Modul V (4 UE)
CTU-Kriterien, Chemisch-toxikologische Analytik, Probennahme

  • Allgemeine Anforderungen an forensisch-toxikologische Laboratorien und Analysen
  • CTU-Kriterien
  • Probennahme für verschiedene Fragestellungen unter besonderer Berücksichtigung der CTU-Kriterien
  • Diskussion von Fallbeispielen und Fehlermöglichkeiten

Weiterführende Informationen
Curriculum „Verkehrsmedizinische Begutachtung“
Beurteilungskriterien zur Fahreignungsdiagnostik aus toxikologischer Sicht

Struktur
Live-Webinar

Zielgruppe
Fachärztinnen und Fachärzte
Das Curriculum „Verkehrsmedizinische Begutachtung“ der Bundesärztekammer wendet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die Interesse haben, ihre Kenntnisse in der Verkehrsmedizin zu erweitern. Ziel ist es, allen Ärztinnen und Ärzten grundlegendes Wissen in der Verkehrsmedizin für die Patientenaufklärung und -beratung und darüber hinaus Fachärztinnen und -ärzte umfassende Kompetenzen für die Erstellung von verkehrsmedizinischen Gutachten zu vermitteln.

Voraussetzungen
Zu beachten ist, dass die Module I und II Eingangsvoraussetzung für das Absolvieren der weiteren Module sind. Fachärzte, die eine verkehrsmedizinische Qualifikation nach § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 FeV erwerben möchten, müssen die Module I bis IV absolvieren.

Hinweis
Fachärztinnen und Fachärzte, die eine verkehrsmedizinische Qualifikation nach § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 FeV erwerben möchten, müssen die Module I bis IV absolvieren. Über die erfolgreiche Teilnahme erstellt die Ärztekammer gemäß § 65 FeV eine Bescheinigung. Wird darüber hinaus auch das Modul V „CTU-Kriterien, Chemisch-toxikologische Analytik, Probenentnahme“ absolviert, ist das Curriculum der Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) gemäß CTU-2 zur 3. Auflage „Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien“ (2013) zusätzlich erfüllt und wird entsprechend bescheinigt.

! Hinweis

Teilnahmegebühr ggf. zzgl. gesetzlich anfallender Mehrwertsteuer

Termine
Mittwoch           19.11.2025       14:00 – 17:30 Uhr         Online

Veranstaltungsort
Online

Kursbetreuung
Yuliya Degtyaruk
E-Mail: yuliya.degtyaruk@aekno.de
Tel.: 0211 4302-2805

Änderungen vorbehalten

Veranstaltungsort/e
Online
Geplanter Veranstaltungsbeginn
19.11.2025 - 14:00 Uhr
Geplantes Veranstaltungsende
19.11.2025 - 17:30 Uhr
Dauer
4 UE
Terminplan
Von Bis Ort
19.11.2025 - 14:00 Uhr 19.11.2025 - 17:30 Uhr Online
Fortbildungspunkte
4 CME-Punkte
Fortbildungskategorie
A – Vortrag und Diskussion
Format
Blended-Learning
Kategorie
Curriculare Fortbildung
Anbieter
Ärztliche Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein
Zielgruppe
Ärztinnen & Ärzte
Dozentinnen und Dozenten
Priv.-Doz. Dr. med. Hildegard Lilly Gertrud Graß
Prof. Dr. rer. nat. Frank Mußhoff
Ansprechpartner
Yuliya Degtyaruk
0211 4302-2805
yuliya.degtyaruk@aekno.de
Keine Angabe
Keine Angabe
Verkehrsmedizinische Begutachtung Modul V
190,00