Weiterbildung Nicht-ärztliche Praxisassistentin – in 6 Monaten zur NäPA_NäPA Curriculum der BÄK
3.802,00 €
inkl. 0 % MwSt.
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Sie möchten delegationsfähige Leistungen in der ambulanten Praxis
selbstständig übernehmen und den Arzt dadurch entlasten? Durch das
Absolvieren dieser Weiterbildung tragen Sie dazu bei, die qualitativ
hochwertige ambulante Versorgung zu sichern.
Die NäPA unterstützen Hausärztinnen und Hausärzte bei der Betreuung der
Patientinnen und Patienten. Sie führen Hausbesuche sowie Besuche in
Alten- und Pflegeheimen durch.
NäPA, die diese Aufgabe übernehmen wollen, benötigen eine
Zusatzqualifikation, deren Inhalte und Umfang in der
Delegations-Vereinbarung (§ 7 Anlage 8 Bundesmantelvertrag-Ärzte) und
nach dem Curriculum der Bundesärztekammer geregelt sind.
Fachärztinnen und -ärzte können eine NäPA beschäftigen und erhalten
Zuschläge auf Haus- und Pflegeheimbesuche, die diese Fachkraft
durchführt. Die Delegation von ärztlichen Leistungen ist im EBM-Kapitel
38 geregelt. Praxen, die Leistungen aus dem Abschnitt 38.3 abrechnen
wollen, benötigen eine Genehmigung ihrer KV, die Fachkraft eine
Zusatzausbildung.
Wir bieten die Weiterbildung innerhalb von 6 Monaten modular am
Wochenende oder als Blockweiterbildung in den Sommerferien an. Für eine
persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an Frau Rabea Brunke unter
der Rufnummer 04551 803706 oder per E-Mail unter rabea.brunke@aeksh.de
Dieses Seminar ist nach dem Weiterbildungsbonus der Investitionsbank
Schleswig-Holstein förderungswürdig
(https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/W/weiterbildung/Weiterbildungsbonus_HT.html?nn=b3b63c60-24ff-4e4a-9fe7-6ada7a57c762)
Die Ärztegenossenschaft bietet eine Förderung über den Kreis Segeberg
unter diesem Link: https://aegnord.de/naepa-im-kreis-segeberg/ an.
Ebenso fördert die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein mit
dem Strukuturfond die Weiterbildung zur NäPA. Weitere Informationen
finden Sie hier:
https://www.kvsh.de/praxis/rechtsvorschriften/strukturfonds
Teilnahmevoraussetzungen: Berufsabschluss als Medizinische
Fachangestellte/Arzthelferin oder nach dem Krankenpflegegesetz. Eine
mindestens dreijährige Berufstätigkeit in einer haus- oder
fachärztlichen Praxis.
Rufen Sie mich gerne zur individuellen Gestaltung der Weiterbildung an.
04551 803 706
rabea.brunke@aeksh.de