Transplantationsbeauftragter Arzt
1.099,00 €
inkl. 0 % MwSt.
Teilnehmergebühren | |
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Arbeitslos/Elternzeit | EUR 899,00 € |
Mitglied der Akademie | EUR 999,00 € |
Nichtmitglied der Akademie | EUR 1099,00 € |
* Im Anmeldeverfahren wird der/die Mitgliedsstatus/Elternzeit/Arbeitslosigkeit geprüft und berücksichtigt.
Die gesetzliche Regelung in § 9b TPG sieht vor, dass Entnahmekrankenhäuser nach § 9a TPG mindestens einen TxB bestellen, der für seine Aufgaben fachlich qualifiziert ist. Krankenhäuser müssen dem TxB eine weisungsunabhängige Wahrnehmung seiner Aufgaben ermöglichen und organisatorisch sicherstellen, dass der TxB seine Tätigkeit ordnungsgemäß wahrnehmen kann. TxB fördern die Organspende in Entnahmekrankenhäusern, in dem diese alle Prozesse mit Bezug zur Organspende, für die das Entnahmekrankenhaus Verantwortung trägt, evaluieren und optimieren.
Zur Umsetzung der konzeptionellen Anforderungen an den TxB und zur Formulierung weiterer Aufgaben und Befugnisse
wurde die Arbeitsgruppe BÄK TxB eingerichtet. Diese hat das im Jahr 2008 verabschiedete Curriculum „Organspende“ dem aktuellen Stand entsprechend den neuen gesetzlichen Vorgaben überarbeitet und dieses in „Transplantationsbeauftragter Arzt“ umbenannt.
Die curriculare Fortbildung ist eine Voraussetzung zur Erlangung der Qualifikation „Transplantationsbeauftragter Arzt“.
Dauer und Gliederung:
48 UE umfassendes Curriculum, aufgeteilt in
– 32 UE: Theoretische Fortbildung
– 8 UE: Gesprächsführung/Angehörigengespräch
– 8 UE: Nachweis der Begleitung einer Organspende inkl. Entnahmeoperation
Theoretische Fortbildung 32 UE
1. Rechtliche Grundlagen 4 UE
2. Gemeinschaftsaufgabe Organspende 12 UE
3. Feststellung des Todes/Hirntodes 6 UE
4. Statistische Daten zur Organspende 1 UE
5. Ethische Fragestellungen 6 UE
6. Angehörigenbegleitung 1 UE
7. Forensische Aspekte 1 UE
Lernerfolgskontrolle 1 UE
Gesprächsführung/Angehörigengespräch 8 UE
Nachweis der Begleitung einer Organspende inkl. Entnahmeoperation 8 UE
Von | Bis | Ort |
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22.09.2025 - 09:00 Uhr | 22.09.2025 - 18:00 Uhr | Münster |
23.09.2025 - 09:00 Uhr | 23.09.2025 - 18:00 Uhr | Münster |
29.10.2025 - 09:00 Uhr | 29.10.2025 - 17:00 Uhr | Münster |
0251 929 2210
guido.huels@aekwl.de
1. Feststellung des Todes/Hirntodes
Dieser Inhalt wird als spezielle Fortbildung "Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls" im Wechsel zwischen den Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe angeboten. Im Jahr 2025 ist die Ärztekammer Nordrhein Ausrichter dieser Fortbildung. Ansprechpartnerin ist Frau Jachmann, Tel.: 0211 4302-2838, E-Mail: katja.jachmann@aekno.de
2. Gesprächsführung/Angehörigengespräch
Dieser Inhalt wird ebenfalls als gesonderte Fortbildung am Mittwoch, 29. Oktober 2025 in der Ärztekammer Westfalen-Lippe angeboten. Die Teilnahmegebühren für die theoretische Fortbildung im September 2025 beinhaltet die Teilnahme an diesem Seminar am 29.10.2025. Nähere Informationen bei Herrn Hüls, Tel.: 0251 929-2210, E-Mail: guido.huels@aekwl.de