PRÄSENZ – Hauptprogramm – Diskussionsforum Paragraph 218 StGB – Einfluss auf Medizin und Gesellschaft
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Teilnehmergebühren | |
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Arbeitslos/Elternzeit | EUR 15,00 € |
Teilnahmegebühr | EUR 20,00 € |
* Im Anmeldeverfahren wird der/die Mitgliedsstatus/Elternzeit/Arbeitslosigkeit geprüft und berücksichtigt.
Der Gesetzgeber hat mit dem § 218 StGB den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe gestellt. Das StGB regelt auch die Tatbestände im Rahmen derer Schwangerschaftsabbrüche nicht rechtswidrig und damit straflos sind. Im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch regelt der § 219 StGB die Beratung von Schwangeren in Not- und Konfliktlagen mit dem Ziel, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen.
In der Gesellschaft ist die Haltung zum Schwangerschaftsabbruch kontrovers. Sowohl moralethische als auch religiöse und soziokulturelle Aspekte spielen in diesem Zusammenhang eine Rolle. Die moderne Entwicklung in
der pränatalen Medizin trägt dazu bei, dass die Thematik in der Medizin und in der Gesellschaft von hoher Relevanz ist. Immer differenziertere diagnostische Verfahren ermöglichen das früh- bzw. vorzeitige Erkennen von angeborenen Fehlbildungen verbunden mit der Frage, ob ein nicht gesundes Kind gewollt ist.
In der Gesellschaft ist die Haltung zum Schwangerschaftsabbruch kontrovers. Sowohl moralethische als auch religiöse und soziokulturelle Aspekte spielen in diesem Zusammenhang eine Rolle. Die moderne Entwicklung in
der pränatalen Medizin trägt dazu bei, dass die Thematik in der Medizin und in der Gesellschaft von hoher Relevanz ist. Immer differenziertere diagnostische Verfahren ermöglichen das früh- bzw. vorzeitige Erkennen von angeborenen Fehlbildungen verbunden mit der Frage, ob ein nicht gesundes Kind gewollt ist.
Schwerwiegende pränatale Befunde führen nicht selten zu elterlichen ethischen Konflikten. Eine besondere Problematik stellen die Spätabbrüche von Schwangerschaften dar.
Neben rechtlichen Vorgaben, medizinischen, sozialen oder kriminologischen Indikationen ist im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch, die für die betroffenen Frauen und die Behandelnden nicht unerhebliche psychisch belastende Dimension zu sehen.
Weiter erschwerend und belastend kommt hinzu, dass es in der Gesellschaft Gruppen gibt, die die betroffenen Frauen und ihre Behandlerinnen und Behandler diskriminieren und attackieren.
Die Veranstaltung lädt dazu ein, die vielschichtige Thematik des Schwangerschaftsabbruchs in Form eines Gedankenaustausches gemeinsam zu diskutieren.
Veranstaltungsort/e
Borkum
Geplanter Veranstaltungsbeginn
13.05.2025 - 20:00 Uhr
Geplantes Veranstaltungsende
13.05.2025 - 21:30 Uhr
Dauer
5 UE
Terminplan
Von | Bis | Ort |
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13.05.2025 - 20:00 Uhr | 13.05.2025 - 21:30 Uhr | Borkum |
Fortbildungskategorie
A – Vortrag und Diskussion
Format
Präsenz
Kategorie
Allgemeine Fortbildungsveranstaltungen, Borkum
Anbieter
Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
Zielgruppe
Ärztinnen & Ärzte
Wissenschaftliche Leitung
Dr. med. Bernd Hanswille
Ansprechpartner
Jana Börner
0251 929 2206
jana.boerner@aekwl.de
0251 929 2206
jana.boerner@aekwl.de
Die Veranstaltungen des Hauptprogramms werden in Hybridform angeboten und können somit in Präsenz (P) oder als Livestream (L) besucht werden.
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