Lunch-Symposium KVNO: Beratung und Information vor Regress
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Vertragsärzte sind zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet, d. h. die verordneten Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. So ist es im § 12 des Sozialgesetzbuches geregelt (Wirtschaftlichkeitsgebot).
Die seit 1.1.2024 geltende Prüfvereinbarung regelt die Wirtschaftlichkeitsprüfung der ärztlichen und der ärztlich verordneten Leistungen beispielsweise von Arzneimitteln, Heilmitteln und des Sprechstundenbedarfs (SSB).
Wesentlich ist, dass neue Prüffelder gemeinsam abgesprochen werden und idealerweise unsere Mitglieder zunächst informiert werden. Die Regelungen sind bis Ende 2026 befristet. Im Ergebnis steht die neue Prüfvereinbarung unter dem besonderen Aspekt „Beratung und Information vor Regress“.
Dr. med. Carsten König, M. san., Stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KVNO erklärt die wesentliche Aspekte der neuen Vereinbarung in Kürze und steht für anschließende Fragen zur Verfügung.
Zielgruppe:
Alle Interessierten
Hinweis:
Eine Anmeldung ist nur dann erforderlich, wenn Sie für die Teilnahme Fortbildungspunkte erhalten möchten.
Die Anmeldung ist auch vor Ort möglich.
Von | Bis | Ort |
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10.10.2024 - 12:45 Uhr | 10.10.2024 - 13:30 Uhr | Bonn |
0211 4302-2832
Britta.Naceur@aekno.de