Medizinische Begutachtung – Modul II – fachübergreifende Aspekte der Medizinischen Begutachtung
385,00 €
inkl. 0 % MwSt.
Teilnehmergebühren | |
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Mitglieder der Akademie | EUR 335,00 € |
Nichtmitglieder der Akademie | EUR 385,00 € |
alo | EUR 285,00 € |
* Im Anmeldeverfahren wird der/die Mitgliedsstatus/Elternzeit/Arbeitslosigkeit geprüft und berücksichtigt.
Medizinische Gutachten sind Entscheidungsgrundlagen für Leistungsträger, Versicherungen, Gerichte etc. und als solche von großer gesellschaftlicher Relevanz. Insbesondere stellen sie aber auch wichtige Weichen im Leben jedes einzelnen Patienten/Versicherten.
Ihre Bedeutung wächst weiter mit den sich verändernden rechtlichen Rahmenbedingungen und der verstärkten Kooperation zwischen den vielfältigen ärztlichen Bereichen und den verschiedenen medizinischen Sektoren.
Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung sind zur Erlangung der Facharztbezeichnung verpflichtet, medizinische Gutachten zu erstellen, der Patient bittet seinen behandelnden Arzt um eine qualifizierte Stellungnahme für einen Sozialleistungsträger/eine Versicherung und um „Hilfestellung“ in dem jeweiligen Verfahren. Ärztinnen und Ärzte üben freiberuflich, im Rahmen von Werkverträgen oder im Angestellten-/Dienstverhältnis medizinische Gutachtertätigkeit aus.
Trotz ihrer zunehmenden Bedeutung ist die medizinische Begutachtung am Ende der Ausbildung zum Mediziner bzw. am Ende der Weiterbildung zum Facharzt oft eine „große Unbekannte“.
Die Bundesärztekammer hat mit der Einführung der Curricularen Fortbildung „Medizinische Begutachtung“ eine ankündigungsfähige Qualifikation geschaffen. Die Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL bietet die Strukturierte curriculare Fortbildung „Medizinische Begutachtung“ an. Die Fortbildung richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die Interesse haben, neben ihren medizinisch fachlichen Qualifikationen ihre Kenntnisse in der Gutachtenerstellung zu erhalten und zu vertiefen. In der Curricularen Fortbildung „Medizinische Begutachtung“, vermitteln Experten themenbezogen grundlegende, fachübergreifende und einschlägige fachspezifische Kenntnisse der medizinischen Begutachtung, stellen den aktuellen medizinischen und rechtlichen Bezug her und geben insbesondere praktische Hinweise und Tipps für die alltägliche Praxis.
Modul II – Fachübergreifende Aspekte (8 UE)
Aussagekraft medizinischer Befunderhebung, Beschwerdenvalidierung, Allgemeine psychosomatische Aspekte, Allgemeine Aspekte der Schmerzbegutachtung (Objektivierbarkeit, Schmerzleitlinie), Kultursensible Aspekte der Begutachtung (unterschiedliches Krank- heitsverständnis, Religiöse Aspekte, Migrationshintergrund, Bedeutung der Sprachbarrieren und des Dolmetschers bzw. des Dol-metschereinsatzes), Allgemeine Aspekte der Leistungsbeurteilung, Vermittlung der Inhalte mit Hilfe von Fallstudien
Zwischen den Modulen II und III – Erstellung eines Final- und eines Kausalitätsgutachtens
In allen Kursen werden Übersichtsreferate, Fallbeispiele und ausführliche Diskussionen angeboten.
Wissenschaftliche Gesamtleitung:
Dr. med. Simone Reck, Abt. Sozialmedizin, Ärztliche Leiterin der Bgutachtungsstellen, Deutsche Rentenversicherung Westfalen, Münster
Von | Bis | Ort |
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07.09.2024 - 09:00 Uhr | 07.09.2024 - 18:00 Uhr | Münster |
0251 929 2235
poettker@aekwl.de
Das Zertifikat "Medizinische Begutachtung" der ÄKWL erhalten die Teilnehmenden nach Absolvierung aller Module (insgesamt 64 UE) und nach erfolgreich bestandener Lernerfolgskontrolle, sowie der erfolgreichen Erstellung jeweils eines Final- und Kausalitätsgutachtens.
Teilnehmende, die nicht dem Kammerbereich Westfalen-Lippe angehören, erkundigen sich bitte vorab bei ihrer zuständigen Ärztekammer, ob eine Ankündigung des Zertifikates "Medizinische Begutachtung" in ihrem Kammerbereich möglich ist.
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- Ärztinnen und Ärzte, die als medizinische Gutachter (nebenamtlich) tätig werden wollen bzw. tätig sind
- Ärztinnen und Ärzte in Praxis und Klinik, die im Rahmen der Patientenbetreuung mehr Wissen über die medizinische Begutachtung und Beurteilung von Krankheitsfolgen erwerben möchten (sozialmedizinische Beratung, Atteste, Umgang mit Gutachen etc.)
- als Ergänzung für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, die nach der Weiterbildungsordnung und den Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der ärztlichen Begutachtung nachweisen müssen