Fachzertifikat Ambulantes Operieren nach Musterfortbildungscurriculum der BÄK
977,00 €
inkl. 0 % MwSt.
Die vorliegende Fortbildung basiert auf dem Curriculum "Ambulantes
Operieren" der Bundesärztekammer vom 17.01.2020. Sie zielt auf die
Vertiefung und Erweiterung von Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten für
den anspruchsvollen Tätigkeitsbereich des ambulanten Operierens.
Voraussetzung:
Die Teilnahme an der Fortbildung setzt:
-
die Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung zur/zum Medizinischen
Fachangestellten oder -
die Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung zur/zum Arzthelfer/in
oder -
die Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung in einem vergleichbaren
medizinischen Fachberuf
und
-
eine mindestens 12-monatige Tätigkeit in einer ambulant operierenden
Einrichtung und/oder interventionell-kardiologischen Einrichtung
und/oder interventionell-radiologischen Einrichtung voraus.
Einen Nachweis über diese Tätigkeit senden Sie uns bitte mit der
Anmeldung.
Das ambulante Operieren und belegärztliche Operieren hat in den
vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen, insbesondere durch
die Entwicklung von schonenden Operationsverfahren, der Herstellung von
besseren Instrumenten und durch deutlich verbesserte Regional- und
Allgemeinanästhesien sowie ein gutes perioperatives Management bei der
Bereitstellung von modernen Medikamenten. Nach erfolgreicher Teilnahme
an dieser Fortbildung erfüllen Sie die Vorgaben des § 4 Absatz 1 der
Rahmenvereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Absatz 2
SGB V zum ambulanten Operieren für unmittelbare Assistenz der
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.
Die vorliegende Fortbildung basiert auf den speziellen Anforderungen im
Fachbereich "Ambulantes Operieren". Sie zielt auf die Vertiefung und
Erweiterung von Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten für den
anspruchsvollen Tätigkeitsbereich des ambulanten Operierens.
Folgende Handlungskompetenzen werden vermittelt. Medizinische
Fachangestellte sind:
-
bei Diagnose, Therapie und Begleitung von Patienten in der ambulant
operierenden Praxis arztentlastend und arztunterstützend tätig, -
berücksichtigen die rechtlichen und strukturellen Grundlagen für
ambulante und belegärztliche Operationen, unterscheiden Indikationen
und sind in der Lage, diese im Überblick den Patienten, den
Angehörigen und ggf. den rechtlichen Betreuern im Rahmen von
Informationsgesprächen in Absprache mit der behandelnden Ärztin/dem
behandelnden Arzt zu erklären, -
leiten als qualifizierte Ansprechpartner die Patientinnen und
Patienten in allen Maßnahmen der Operationsvorbereitung nach
ärztlicher Anweisung an und koordinieren, ebenfalls nach ärztlicher
Anweisung, postoperative Maßnahmen, -
führen handlungs- und prozessorientierte Planungs- und
Organisationsmaßnahmen unter Berücksichtigung der weiteren im
Qualitätsmanagement definierten Prozesse durch, -
wirken als medizinische Fachkraft an der Seite der Ärztinnen/der Ärzte
bei ambulanten Operationen mit, -
führen infektionsprophylaktische Maßnahmen fachkundig durch und wenden
Medizinprodukte nach ärztlicher Delegation sachkundig an, - bereiten Medizinprodukte sachgemäß auf,
-
sind in der Lage, den physischen und psychischen Zustand der Patienten
differenziert zu beobachten und adäquate Maßnahmen einzuleiten, - führen fachspezifische Dokumentationsaufgaben durch.
Dieses Fachzertifikat basiert auf dem Curriculum "Ambulantes Operieren"
der Bundesärztekammer vom 17.01.2020. Link: https://www.bundesaerztekammer.de/themen/mfa/fortbildungscurricula
HINWEIS: Die Fortbildung ist in einem Zeitraum von höchstens zwei
Jahren zu absolvieren. Um das vollwertige Fachzertifikat zu erlangen,
müssen Sie zusätzlich den Kurs Sachkunde gem. § 5 und § 8 nach
MPBetreibVO besuchen und erfolgreich absolvieren. Der Sachkundekurs
"Aufbereitung von Medizinprodukten in der Arztpraxis" darf nicht älter
als 3 Jahre ab dem ersten Fortbildungstag sein.
Voraussetzung:
Die Teilnahme an der Fortbildung setzt:
-
die Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung zur/zum Medizinischen
Fachangestellten oder -
die Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung zur/zum Arzthelfer/in
oder -
die Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung in einem vergleichbaren
medizinischen Fachberuf
und
-
eine mindestens 12-monatige Tätigkeit in einer ambulant operierenden
Einrichtung und/oder interventionell-kardiologischen Einrichtung
und/oder interventionell-radiologischen Einrichtung voraus.
Einen Nachweis über diese Tätigkeit senden Sie uns bitte mit der
Anmeldung.
11.- 13. Januar 2024
Donnerstag: 15:00 – 20:00 Uhr
Freitag: 9:15-16:15 Uhr
Samstag: 9:15 – 18:00 Uhr
19. – 20. Januar 2024
Freitag: 9:15 – 18:00 Uhr
Samstag: 9:15 – 18:00 Uhr
26.- 27. Januar 2024
Freitag: 9:15 – 18:00 Uhr
Samstag: 9:15-17:15 Uhr
04551 803 764
bettina.karstens@aeksh.de