Arzthaftungsrecht – Arzt und Recht
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Die Fortbildungsveranstaltung behandelt anhand einer fiktiven
Fallkonstellation das gesamte ärztliche Haftpflichtrecht, und zwar
zivilrechtlich unter Berücksichtigung des neuen Patientenrechtegesetzes,
sowie der bisherigen Arzthaftungsrechtsprechung und schließlich auch die
strafrechtlichen Grundlagen.
Sie erhalten ein Schreiben von der Schlichtungsstelle für
Arzthaftpflichtfragen oder dem Rechtsanwalt Ihres Patienten. Ihnen wird
vorgeworfen, dass die Behandlung Ihres Patienten fehlerhaft durchgeführt
und der Patient unzureichend aufgeklärt worden sei. Es werden
Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht.
So beginnt regelmäßig einer von rund 40.000 jährlichen
Arzthaftpflichtfällen, die es notwendig machen, dass sich Ärztinnen und
Ärzte auch mit den Grundlagen des Arzthaftungsrechts beschäftigen und
sich auf diesem Gebiet fortbilden.
Die Fortbildungsveranstaltung behandelt anhand einer fiktiven
Fallkonstellation das gesamte ärztliche Haftpflichtrecht, und zwar
zivilrechtlich unter Berücksichtigung des neuen Patientenrechtegesetzes,
sowie der bisherigen Arzthaftungsrechtsprechung und schließlich auch die
strafrechtlichen Grundlagen. Die Teilnehmer erhalten wichtige Hinweise
zur frühzeitigen Streitschlichtung und Haftungsvermeidung.
Aus dem Inhalt:
Behandlungsvertrag, Einwilligung, Aufklärung – Dokumentation –
Schweigepflicht – Einsichtrecht in Behandlungsunterlagen – Fallstricke
der täglichen Praxis, Empfehlungen zu ihrer Vermeidung – Arbeitsweisen
von Patientenanwalt, Schlichtungsstelle und Gutachter.
Jeder Teilnehmer erhält eine umfangreiche Arbeitsunterlage mit
Checkliste und Musterschreiben.
25. September 2024
Mittwoch 15:30 – 18:45 Uhr
04551 803 764
bettina.karstens@aeksh.de