Telenotarzt/Telenotärztin
1.290,00 €
inkl. 0 % MwSt.
| Teilnehmergebühren | |
|---|---|
| Kursgebühr Mitglied | EUR 1200,00 € |
| Kursgebühr Nicht-Mitglied | EUR 1290,00 € |
| Ermäßigter Preis | EUR 941,25 € |
* Im Anmeldeverfahren wird der/die Mitgliedsstatus/Elternzeit/Arbeitslosigkeit geprüft und berücksichtigt.
Der Kurs „Telenotarzt/Telenotärztin“ der Sächsischen Landesärztekammer qualifiziert Notärztinnen und Notärzte dazu, telenotärztliche Behandlungen von Notfallpatienten durchzuführen. Dies wird beispielsweise durch die Delegation von Maßnahmen an am Notfallort tätige Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter oder durch die virtuelle Begleitung von Verlegungsfahrten realisiert.
Der Telenotarzt bzw. die Telenotärztin nutzt dazu sämtliche verfügbare Informationen, die neben der audiovisuellen Kommunikation dem Rettungsteam vor Ort zur Verfügung stehen (z.B. 12-Kanal-EKG, Vitalparameter, medizinische Unterlagen). Diese werden per gesicherter mobilelektronischer Verbindung digital an den Arbeitsplatz des Telenotarztes bzw. der Telenotärztin übertragen.
Telenotarzt-Systeme finden im Kontext der Erprobung neuer Versorgungsformen und anstehender tiefgreifender Reformen in der Notfallversorgung bundesweit zunehmend Verbreitung. Auch in Sachsen stehen wir an der Schwelle zur Einführung von Telenotarzt-Systemen.
Der sächsische Kurs erfüllt dabei vollumfänglich die Inhalte des Curriculums „Telenotarzt/Telenotärztin“ der BÄK, das Grundlage für eine bundeseinheitliche standardisierte Qualifikation von Telenotärztinnen und Telenotärzten ist. Entsprechend wird die Kursteilnahme bundesweit anerkannt.
Voraussetzungen zur Teilnahme (Nachweise erforderlich!):
- Nachweis der Anerkennung als Fachärztin bzw. Facharzt in einem Gebiet mit unmittelbarem Bezug zur klinischen und rettungsdienstlichen Notfall- und Intensivmedizin sowie der Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin (diese Nachweise sind nur von Nichtmitgliedern der SLÄK einzureichen!)
- Nachweis von mindestens 2 Jahren regelmäßiger und andauernder Tätigkeit als Notärztin bzw. Notarzt, mindestens jedoch 500 eigenständig absolvierte Notarzteinsätze (primäre und sekundäre) nach Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin (z.B. vom ÄLRD bzw. Rettungsdienstträger, Chefarzt KH, KV, ArGe NÄV etc.)
- Erfahrung in der eigenverantwortlichen Führung von Personen und in Strukturen (z.B. durch leitende Tätigkeiten wie OA, LNA oder Führung von Teams im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten)
Eine Telenotarzttätigkeit setzt voraus, dass auch eine regelmäßige Rettungsdiensttätigkeit ausgeübt wird.
Inhalt
Der Kurs umfasst 30 Unterrichtseinheiten.
Modul I: Rahmenbedingungen (8 UE)
Modul II: Infrastruktur und Datenschutz (7 UE)
Modul III: Praktischer Teil – Kommunikation und Kommunikationsverhalten inkl. Führung (13 UE)
Lernerfolgskontrolle/Abschlusskolloquium (2 UE)
Mitglieder der Sächsischen Landesärztekammer erhalten nach Kursabschluss das Ärztekammercurriculum „Telenotarzt/Telenotärztin“. Nichtmitglieder wenden sich an ihre zuständige Kammer.
Hinweis:
Bitte nutzen Sie den Dokumenten-Upload in der Anmeldemaske, um entsprechende Nachweise für die Zugangsvoraussetzungen zum Kurs gleich mit hochzuladen. Alternativ können Sie sich auch erst anmelden und uns die Nachweise unter Angabe des gebuchten Kurses per Mail an fortbildung@slaek.de danach zusenden.
| Von | Bis | Ort |
|---|---|---|
| 15.01.2026 - 08:00 Uhr | 15.01.2026 - 17:30 Uhr | Dresden |
| 16.01.2026 - 08:00 Uhr | 16.01.2026 - 17:30 Uhr | Dresden |
| 17.01.2026 - 08:00 Uhr | 17.01.2026 - 17:15 Uhr | Dresden |
+49 (351) 8267-325
a.treuter@slaek.de
